Anklage nach Unfall am Sprungturm
Nach Tragödie im Strandbad Millstatt vor acht Monaten lag Bub im Koma. Betriebsleiter und zwei Bademeister müssen wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung vor den Richter.

Foto © Rie-PressDie Sperre für den Turm wurde von der BH Spittal nie aufgehoben. Er wurde unbefugt in Betrieb genommen
Vor mehr als acht Monaten, am 28. August 2009, kam es im Strandbad Millstatt zu dem tragischen Sprungturm-Unfall. Ein elfjähriger Bub aus Graz lag wochenlang im Koma, nachdem ein Spittaler Schüler mit voller Wucht auf ihm landete. Nach langer Rehabilitation geht es ihm besser. Ärzte sprechen von einer medizinischen Sensation.
Für die Bad-Zuständigen beginnt jetzt das gerichtliche Nachspiel. Die Bezirkshauptmannschaft Spittal hatte den Sprungturm nämlich seit Mai 2009 aufgrund von Mängeln gesperrt. Die Gäste des Bades hätten gar nicht springen dürfen. "Angeklagt sind die drei Verantwortlichen - der Betriebsleiter, der Bademeister und der Aushilfsbademeister", sagt Helmut Jamnig, Sprecher der Staatsanwaltschaft Klagenfurt. Und zwar wegen des Vergehens der fahrlässigen schweren Körperverletzung. Verhandelt wird aber nicht am Landesgericht, sondern am Bezirksgericht Spittal. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft auch in Richtung Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen ermittelt. "Der Sprungturm war zwar nicht freigegeben, aber dabei handelt es sich doch nur um das außer Acht lassen der gebotenen Sorgfalt", erklärt Jamnig.
Für den Fall, dass es zu einer Verurteilung kommen sollte, gibt es, so Jamnig, einen zusätzlichen Antrag, dass die Betriebsgesellschaft für die aus der Tat entstandenen Folgen zu haften hat. Verbandsverantwortlichkeit nennt sich das. Für Schadensersatzforderungen des Unfallopfers wäre in dem Fall die Gemeinde Millstatt zuständig, die das Bad betreibt. ASTRID KULLNIG













