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Zuletzt aktualisiert: 04.02.2010 um 20:21 UhrKommentare

Streit um Trafikanten-Tricks

Kritik an Trafikanten, die vermeintliche Zigarettenschmuggler filmen lassen, wächst. Videoaufnahmen privater Kunden könnten rechtswidrig sein.

120 Personen erhielten Abmahnungen

Foto © Reuters120 Personen erhielten Abmahnungen

Vor über einem Jahr heuerte die "Kärntner Wohlfahrtsvereinigung der Tabaktrafikanten" einen Privatdetektiv an. Der filmt Menschen, die in grenznahen Geschäften in Slowenien mehr als die eine erlaubte Stange Zigaretten pro Person kaufen und nach Österreich mitnehmen. Die "Schmuggler" erhalten - wie berichtet - einen Brief des Klagenfurter Anwalts Alexander Todor-Kostic: Sie müssten mit einer Anzeige rechnen und sollten den Trafikanten 350,20 Euro Unkosten ersetzen. 240 Euro kriegt der Wohlfahrtsverein, der den Detektiv bezahlt. 96 Euro erhält der Anwalt und 14,20 Euro kostet es, den Lenker der gefilmten Autokennzeichen zu ermitteln. Todor-Kostic: "Wer zahlt, wird praktisch nicht angezeigt." Von den 45 zuerst Angeschriebenen hat fast die Hälfte bezahlt; aktuell sind weitere 90 Schreiben unterwegs.

Karl Tschiggerl ist außer sich. Der promovierte Theologe soll am 9. Dezember am Wurzenpass geschmuggelt haben. "Da war ich aber nachweislich an meinem Arbeitsplatz und mein Kfz hat niemand benutzt. Dieses Vorgehen ist infam und es ist widerliche, sich mit derlei Machenschaften beschäftigen zu müssen." Einen ähnlichen Irrtum hat Todor-Kostic schon eingeräumt: "Für den Detektiv kann ich natürlich nicht die Hand ins Feuer legen."

Anwalt Franz Oberlercher aus Spittal setzt sich für einen weiteren Beschuldigten ein: "Mein Mandant war verlässlich nicht oben. Jemanden bei privaten Handlungen zu filmen, könnte rechtswidrig sein, was den Persönlichkeitsschutz betrifft." Die (Anwalts-)Kosten, die seinem Mandanten "durch die unhaltbaren Anschuldigungen" entstehen, will er als Schadenersatz von der anderen Seite einfordern.

Damit nicht genug: "Sollte die Beschränkung auf eine Stange Zigaretten EU-rechtlich fallen, könnten schon geleistete Zahlungen unter Umständen zurückgefordert werden - wegen irrtümlicher Zahlung einer Nicht-Schuld. Die Strategie der Trafikanten", so Oberlercher, öffne der "Denunziation jedenfalls Tür und Tor". In der Tat: Wartet jemand im Beisl, bis sich ein Gast betrunken ans Steuer setzt, könnte er ihn filmen und Kostenersatz fordern für die Wartezeit im Lokal und die Kameranutzung. Vielleicht würde er den Alko-Lenker trotzdem anzeigen, praktisch aber nicht. Und das Ganze diene nur Leib und Leben der Verkehrsteilnehmer. "Ja", sagt der Medienanwalt der Kleinen Zeitung, "das ist durchaus vergleichbar!"

JOCHEN BENDELE

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