Wahlbetrug: "So etwas ist nahezu einzigartig"
Korruptionsstaatsanwaltschaft arbeitet bereits seit Wochen. SPÖ-Parteichef Reinhart Rohr: "Alle Konsequenzen wurden getroffen. Die persönliche Verwantwortung liegt ausschließlich bei seiner Person."
Knalleffekt Mittwoch Vormittag in der 1769-Einwohner-Gemeinde Dellach im Drautal. Denn das, worüber in den letzten Monaten gemunkelt wurde, ist jetzt offiziell. Der Verdacht des Wahlbetruges bei der Bürgermeister-Stichwahl vom 15. März dieses Jahres wird jetzt öffentlich bestätigt.
In einer Postwurfsendung an jeden Haushalt teilen die SPÖ-Ortsorganisation und Gemeinderatsfraktion mit, dass der damalige Bürgermeisterkandidat Walter Egger ein Geständnis abgelegt habe, wonach er Stimmzettel manipuliert habe. Und zwar jene, die am vorzeitigen Wahltag abgegeben worden sind. Egger selbst entschuldigt sich in der Postwurfsendung öffentlich "für diese unverständliche Tat". Er könne sich heute nicht mehr erklären, wie es dazu überhaupt kommen konnte. Egger trat sein Bürgermeisteramt nach der Walhl im März aber gar nicht an, völlig überraschend verzichtete er aus gesundheitlichen Gründen.
Am Zug ist jetzt weiter die seit Wochen tätige Korruptionsstaatsanwaltschaft, wie Pressesprecher Friedrich Koenig der Kleinen Zeitung bestätigte. Das Ermittlungsverfahren werde weitergeführt. In wenigen Wochen soll klar sein, ob das Verfahren eingestellt oder Anklage erhoben werde. Zum Verdacht des Amtsmissbrauches. Der Strafrahmen beträgt sechs Monate bis fünf Jahre. Wie Koenig die Oberkärntner Causa bewertet: "So etwas ist nahezu einzigartig. Vor 25 Jahren gab es ein Verfahren wegen einer manipulierten Stimme, in diesem Fall sind es mehrere Dutzend."
Reaktion des Parteichefs
Parteichef Reinhart Rohr findet klare Worte: "Er habe die Entschuldigung aber zur Kenntnis genommen, eine demokratisches Ergebnis zu fälschen sei nicht korrigierbar." Es tue ihm leid, dass in diesem Fall unter großem psychischen Druck solch eine Fehlleistung getroffen wurde. Konsequenzen? Rohr stellt klar: "Alle Konsequenzen wurden getroffen. Die persönliche Verwantwortung liegt ausschließlich bei seiner Person."










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