Stadt Spittal lässt sich klagen
Christoph Klingan will Beratungskosten gerichtlich einfordern. Die Stadt Spittal weiß nichts von einem Auftrag und lässt es auf Klage ankommen.
Für die Radverkehrsplanung auf der Katschberg-Bundesstraße (B99) in der Lieserschlucht stellte Christoph Klingan der Stadtgemeinde Spittal im September 2008 eine Rechnung über 2800 Euro. "Diese wurde trotz dreier Mahnschreiben bis heute nicht beglichen. Jetzt bleibt mir nur noch die offene Honorarnote beim Bezirksgericht einzuklagen", sagt der selbständige Konsulent.
Kein Auftrag. In einem Schreiben teilte die Stadtgemeinde Spittal Klingan mit, dass es für den technischen Bericht inklusive Kostenschätzung für die B99 zwischen Spittal und Seebach (Seeboden) keinen schriftlichen Auftrag gibt. "Der Auftrag wurde durch den damaligen Planungsausschuss-Obmann Rudolf Brandstätter -Liste Spitaler für Spittal - erteilt. Da ich von 1995 bis 2002 mehrere Aufträge für die Stadt Spittal ohne schriftlichen Auftrag durchgeführt habe, verstehe ich nicht, warum es für diesen technischen Bericht einen solchen geben muss", sagt der 38-Jährige.
Handschlagqualität? Der gebürtige Spittaler hat 1992 und 2003 für die Lieserstadt einen Baumkataster erstellt, 2001 eine Analyse für Unfallhäufungspunkte angefertigt. "Ich habe wie bei anderen Aufträgen darauf vertraut, dass die mündliche Order genügt und Handschlagqualität zählt. Nun muss das Gericht feststellen, ob der mündliche Auftrag gleichbedeutend mit einem schriftlichen ist," sagt Klingan.
Nicht gedeckt. Laut Vizebürgermeister Hubert Amenitsch lässt es die Stadtgemeinde in dieser Causa auf eine Klage ankommen. "Wir wissen nichts von diesem Auftrag, auch von keiner mündlichen Vereinbarung. Aus unserer Sicht ist der in Rechnung gestellte Bericht nicht durch Ausschuss-Beschlüsse gedeckt. Daher lassen wir es auf eine Klage ankommen", sagt Amenitsch.












