Ein "Priester" legte Vermieter rein
Falscher Geistlicher buchte für sich und seine fünf Nonnen eine Ferienwohnung am Naßfeld. Mit Scheck-Trick trickste er jedoch Vermieter aus - und betrog ihn um 6900 Euro.

Foto © KronhoferDer Scheck des angeblichen Priesters war ungedeckt
Ziemlich dreist! Ein Beherbergungsbetrieb in der Schiregion Naßfeld, Gemeinde Hermagor, wurde Opfer eines Überzahlungs-Tricktäters. Und dieser trat als Priester auf. Der Betrüger buchte im Feber als Priester per E-Mail für fünf Nonnen eine Ferienwohnung für fünfzehn Tage.
Überweisung. Per Mail avisierte er auch die Überzahlung und begründete die Scheckhöhe "als erhaltene Spende, die er aus logistischen Motiven so abwickeln müsse". An Stelle der geforderten 1350 Euro langte von Lloyds TSB Scotland ein Scheck über 8500 Euro ein. 7150 Euro sollten laut Vereinbarung über Western Union an einen Priester in Italien überwiesen werden, der Flüge und Mietauto für die Schwestern organisieren sollte. Die Adresse des italienischen Pfarrers Bic und Iban für die Überweisung wurden sogar per Telefon ausgetauscht. Im örtlichen Bankinstitut wurde dem Vermieter der Scheck gutgeschrieben und abzüglich der Überweisungskosten rund 6900 Euro über die Western Union Bank nach Italien überwiesen.
Scheck nicht gedeckt. Einen Tag später wurde der Vermieter von der Bank informiert, dass der Scheck nicht gedeckt ist. Laut Vinzenz Pichler, Direktor der Raiffeisenbank in Hermagor, ist es nicht Sache des Geldinstitutes die Deckung zu überprüfen. "Wir machen was der Kunde will. Auf Wunsch bevorschussen wir den Betrag vorbehaltlich der Deckung. Grundsätzlich verliert ein Scheck nicht seine Gültigkeit und kann nach ein paar Wochen wieder eingereicht werden, in der Hoffnung dass dann Deckung besteht", sagt Pichler. Innerhalb Österreichs kann die Deckung per Telefon überprüft werden. International ist es ratsam die Überprüfung der Deckung abzuwarten, bevor eine Rücküberweisung vorgenommen wird.
Warnung. "Hände weg von Geschäften, die über Western Union abgewickelt werden", warnt der geschädigte Vermieter. Laut Bezirksinspektor Bernhard Kommetter von der Polizei Hermagor handelt es sich dabei um den Tatbestand eines schweren Betrugs. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft.













