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Zuletzt aktualisiert: 06.05.2012 um 20:02 UhrKommentare

Streit um Kulturgut ist beigelegt

Höchstgericht entschied: Der Besitzer von Schloss Stadlhof bei St. Veit erhält seine denkmalgeschützte Einrichtung zurück.

Foto © Novak

Ein jahrelanger Rechtsstreit um wertvolles Inventar von Schloss Stadlhof bei St. Veit im Besonderen sowie den Denkmalschutz im Allgemeinen geht zu Ende.

Bekannt geworden ist der Fall im Dezember 2011 durch einen Kleine Zeitung-Bericht: Unternehmer und Schlossbesitzer Hermann Fleischhacker fehlten Böden, Bilder und ein Brunnen. Die Gegenstände wurden vom Vorvorbesitzer des Schlosses, dem Grazer Industriellen Martin Auer, zu Restaurierungszwecken ausgebaut. Auer hatte das Schloss mit Bildern und Böden erworben, diese aber demontieren lassen, ein Wandbrunnen wurde zerstört. 2001 verkaufte Auer das teilweise ausgeräumte Schloss an das Land Kärnten.

Die sieben noch vorhandenen Wandmalereien wurden zum Gegenstand eines Prozesses. Im nun entschiedenen Rechtsstreit ging es darum, ob aus dem denkmalgeschützten Gebäude Teile herausgelöst werden dürfen, oder ob der Bau in seiner Gesamtheit geschützt ist. Auer wollte die sieben Bilder, oder deren Restaurierungskosten, refundiert haben. Einen Prozess gegen das Land Kärnten verlor Auer in erster Instanz am Landesgericht Klagenfurt. Das Oberlandesgericht Graz hob das Urteil auf und sprach die Bilder Auer zu. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte das Urteil des Landesgerichts. Die Bilder bleiben in Kärnten, Auer bekommt auch die Restaurierungskosten nicht ersetzt.

"Hätte sich diese Rechtsmeinung nicht durchgesetzt, hätte man dem Ausverkauf von Kärntner Kulturgut Tür und Tor geöffnet", sagt Axel Hubmann vom Bundesdenkmalamt Kärnten zum Urteil. "Der Bund kann dem Kärntner Denkmalamt dankbar sein, eine knifflige Rechtsfrage ausjudiziert zu haben. Das Grazer Urteil, es erlaubte dem Schlosseigentümer wandfeste Bilder abzutragen, hat meinen Glauben an die Justiz erschüttert", sagt Wilhelm Wadl, Leiter des Landesarchivs.

Damit stehen Schlossbesitzer Hermann Fleischhacker die Bilder zu. Er wartet, dass das Land ihm die Bilder übergibt. Morgen wird sein Warten ein Ende haben: Die Landesregierung wird sich mit dem Thema befassen. "Ich muss den Auftrag des Bundesdenkmalamtes erfüllen und die Bilder an Ort und Stelle anbringen", sagt Fleischhacker. Er hat sich mittlerweile mit Auer geeinigt: "Nach einem sehr konstruktiven Gespräch im vergangenen Dezember hat Auer Teile der fehlenden Parkettböden, zwei Bilder, ein schmiedeeisernes Tor und einen kaputtgegangenen Wandbrunnen ersetzt. Auer hat sehr viel mehr zur Erhaltung des kulturellen Wertes des Schlosses beigetragen, als von ihm hätte verlangt werden können", lobt Fleischhacker.

Martin Auer ist froh, die Angelegenheit gütlich geregelt zu haben! "Dass mir die Restaurierungskosten nun aufgrund des Urteils nicht rückerstattet werden, schmerzt natürlich. Andererseits glaube ich, einen Beitrag dazu geleistet zu haben, dass die restaurierten Bilder als Kulturgut erhalten blieben", sagt Auer.

PHILIPP NOVAK

Schlossgeschichte

Besitzer. Von 1991 bis 2001 gehörte es der Grazer Familie Auer, 2001 bis 2009 dem Land Kärnten. Seit 2009 im Besitz des von Hermann Fleischhacker.

Bilder. Die Bilder zeigen Schloss Stadlhof, das Bürgerspital in der Klagenfurter Karfreitstraße, die Kirche St. Peter am Wallersberg (Meiselding), Kapelle des Kollerhofes bei St. Veit und die erste Ortsansicht von St. Donat.

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