Krankenakt verändert: Primar musste gehen
Dem St. Veiter Ordensspital droht nach dem Abgang von Primar Andreas Roth nun ein Kunstfehlerprozess. "Man suchte einen Vorwand, mich loszuwerden", sagt dieser.
Knalleffekt im Ordensspital der Barmherzigen Brüder in St. Veit: Drei Wochen nachdem der bekannte Gynäkologie-Primar Andreas Roth das Krankenhaus quasi über Nacht verlassen hat, droht dem Spital eine Kunstfehler-Klage.
Klage in Vorbereitung. Steht das in Zusammenhang mit Roths Abgang? "Ja, es besteht ein Zusammenhang", lässt das Krankenhaus über Sprecherin Elisabeth Peters ausrichten. Spitals-Manager Michael Steiner weilte im Ausland und war nicht erreichbar. So viel ist zur Zeit bekannt: Die Kunstfehler-Klage ist in Vor-
Nachträgliche Änderungen. Wolf: "Bei der Mutter des Buben wurde der Kaiserschnitt zu spät durchgeführt. Das Kind hat derzeit starke Entwicklungsrückstände." Die Klage wird sich auf ein frauenärztliches Gutachten stützen, das die Patientenanwaltschaft in Auftrag gegeben hat. Das brisante daran: Beim Studium der Krankengeschichte, wurde Verdacht geschöpft, dass es nachträglich Änderungen in den Aufzeichnungen gab. Spitals-Sprecherin Peters sagt dazu ganz klar: "Ja, es gab Veränderungen in der Dokumentation. Das ist aus rechtlichen Gründen unakteptabel. Daher war die Spitals-Leitung verpflichtet zu handeln."
Vorwand gesucht?.
Andreas Roth wurde von der Kleinen Zeitung mit den Vorwürfen konfrontiert. Er sagt: "Ich habe diese Geburt nicht durchgeführt. Auch die Veränderung in der Krankenakte habe ich nicht vorgenommen." Das lasse sich beweisen. "Denn am Computer lässt sich ja genau überprüfen, wer sich eingeloggt hat, um die Krankenakte zu ändern." Roth meint: "Man hat mich für etwas verantwortlich gemacht, was ich nie getan habe." Dagegen will er sich wehren. "Ich führe einen Arbeitssgerichtsprozess gegen das Spital." Er habe den Eindruck, dass ein Vorwand gesucht wurde, um ihn los zu werden.











