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Zuletzt aktualisiert: 05.11.2008 um 12:57 UhrKommentare

Kartellgericht verhängte Millionenstrafe über Donau Chemie

1,9 Millionen Euro Geldbuße wegen Gebietsaufteilung, abgestimmter Verkaufspreise und vorgetäuschter Lieferengpässe.

Das Kartellgericht hat heute, Mittwoch, eine Geldbuße von 1,9 Mio. Euro über zwei Unternehmen des Donau-Chemie-Konzerns verhängt. Auf Antrag und nach umfangreichen Ermittlungen der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) werden die Donau Chemie - AG und die Donauchem GmbH für Preisabsprachen und vorgetäuschte Lieferengpässe bestraft. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, teilte die BWB mit.

Absprachen. Konkret handelte es sich um Absprachen über die Aufteilung von Kunden in der Region Österreich-Süd (Kärnten, Steiermark und südliches Burgenland) seit den 1980er Jahren, die bis Mitte 2006 stattgefunden haben. Hier betroffen war der Vertrieb im Wege des Lagergeschäftes.

Verkaufspreise abgestimmt. Das Kartellgericht hat weiters festgestellt, dass Verkaufspreise abgestimmt wurden und durch das gezielte Vortäuschen von Lieferengpässen höhere Preise erzielt werden sollten. Die von der Bundeswettbewerbsbehörde beantragte Höhe der Geldbuße sei nach den Worten des Kartellgerichtes angemessen und soll Abschreckung erzielen. Die von den Parteien behauptete Verjährung sei nicht eingetreten.

Beweise. Das Verfahren sei im Dezember 2006 durch einen Kronzeugen, der ebenfalls am Kartell beteiligt war, in Gang gesetzt worden. Wegen seiner vollständigen Kooperation mit den Kartellbehörden erhielt er Straffreiheit. Durch die anschließenden umfangreichen Ermittlungen der Wettbewerbsbehörde wurden Ende 2007 dem Kartellgericht zahlreiche Beweise (Urkunden, Zeugenaussagen u.ä.) über Absprachen im Bereich des Großhandels mit Industriechemikalien ("Commodities"), wie zum Beispiel Säuren, Laugen und Lösungsmittel, vorgelegt.

Geldbußen. Für Unternehmen sind Absprachen wie im vorliegenden Fall seit Juli 2002 mit Geldbußen sanktioniert. Die Höhe der Geldbuße, die gegen ein Unternehmen verhängt wird, richtet sich nach dessen Umsatz (Obergrenze für die Geldbuße: 10 Prozent des Jahresumsatzes) und der Art, Dauer und Schwere der Zuwiderhandlung. Der in diesem Fall relevante Firmenumsatz war relativ gering.


Kärnten

Donau Chemie hat auch einen Standort in Brückl. Dort werden hochwertige Elektrolyse-Produkte nach dem Membranverfahren hergestellt.

Kronzeugenregelung

Seit 2005 gibt es in Österreich eine Kronzeugenregelung ("Leniency"-Programm), die bei der Aufdeckung von Kartellen hilft. Demnach erhält dasjenige Unternehmen, das an Kartellabsprachen teilge-nommen hat, dann Straffrei-heit, wenn es als erstes der Bundeswettbewerbsbehörde alle in seinem Besitz befindlichen Informationen über die verbotenen Absprachen offenlegt.

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