Mit diesem Video hat Josef Herrnegger den Nerv tausender Verkehrsteilnehmer getroffen. Am Freitag schimpfte der Osttiroler Fernfahrer über Pkw- und Lkw-Fahrer, die eine Rettungsgasse dazu nutzten, um an den stehenden Autos vorbeizufahren. "So, liebe Exekutive, jetzt ist die Rettungsgasse zu. Wegen ein paar so intelligenten Super-Truckern", kommentiert Herrnegger die Szenen zynisch und zog - völlig zu Recht - auch über die Pkw-Lenker her. 

Mehr als eine Million Mal wurde der Clip schon angesehen, zehntausende Male wurde er geteilt. Zuspruch bekommt Herrnegger auch in den Kommentaren. "Drei Monate Führerscheinentzug wäre die richtige Strafe", wettert ein Nutzer. "Mindestens 1000 Euro Strafe", fordert ein anderer. Doch welche Strafe droht tatsächlich, wenn man eine Rettungsgasse befährt und somit die Einsatzkräfte behindert?

Saftige Strafe

"Dabei handelt es sich um ein Vormerkdelikt, das im Führerscheinregister eingetragen wird", sagt Christian Schütz von der Verkehrsabteilung der Landespolizeidirektion. Bei einer Anzeige drohen laut Asfniag Strafen von bis zu 2180 Euro. Was wohl die wenigsten ahnen ist aber, dass Herrnegger selbst mit seinem Video in einer gesetzlichen Grauzone unterwegs ist. Denn im Clip sind auch Autonummern unbeteiligter Fahrzeuge, deren Lenker sich an die Regeln halten, zu sehen.

"Theoretisch handelt es sich dabei um eine Übertretung des Datenschutzgesetzes", sagt Schütz. "Es könnte zu Schwierigkeiten kommen, wenn etwa das Kennzeichen eines Lenkers zu sehen ist, der zu dieser Zeit gar nicht an diesem Ort sein dürfte." Theoretisch müssten alle unbeteiligten Autofahrer vor Veröffentlichung des Videos, um Erlaubnis gefragt, oder deren Kennzeichentafeln unkenntlich gemacht werden. Es ist aber nicht davon auszugehen, dass sich Betroffene melden. Zumindest bei jenen Lenkern, die die Rettungsgasse für ihren Vorteil genutzt haben, würde ein Protest ja einer Selbstanzeige gleichkommen. 

Und müssen jene Lenker, die im Clip die Rettungsgasse befahren, jetzt mit Konsequenzen rechnen? Schütz: "Wenn sie angezeigt worden sind, ja." Generell habe sich die Disziplin der Autofahrer in Sachen Rettungsgasse über die Jahre gebessert. Trotzdem appelliert Schütz: "Sobald sich ein Stau bildet, und das muss nicht ausschließlich aufgrund eines Unfalls sein, ist eine Rettungsgasse zu bilden."