Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das Tiroler Flurverfassungslandesgesetz, das die aus Gemeindegut entstandenen Agrargemeinschaften regelt, in zwei von drei wesentlichen Punkten bestätigt. Aufgehoben wurde die sogenannte Stichtagsregelung. Diese legt fest, ab welchem Zeitpunkt in der Vergangenheit allfällige geldwerte Ausschüttungen in Gemeindeguts-Agrargemeinschaften den Gemeinden zustehen. Kritik hagelte es deshalb für die Tiroler Landesregierung.