"Es stimmt, dass die bei der Gemeinderatswahl im März praktizierte Briefwahl nicht den elementaren Voraussetzungen einer persönlichen und geheimen Wahl entspricht. Vor allem sollte geprüft werden, wer wann und wie eine Briefwahl angefordert hatte, wann das Formular von der Gemeinde zugeschickt wurde und wann es zurückgekommen ist", sagt Gemeinderat Uwe Ladstädter (LSL) zu den Wahlanfechtungen in Lienz beim Verfassungsgerichtshof (VfGH). Er hinterfragt weiter: Gibt es darüber Protokolle betreffend Reihenfolge, Poststempel, echte Unterschrift? Wer hat geprüft, ob wirklich vom Wahlberechtigten selbst ausgefüllt worden ist?