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Zuletzt aktualisiert: 27.07.2011 um 12:19 UhrKommentare

Ortstafeln: Slowenien verzichtet auf Staatsvertrags-Notifizierung

Laut Premier Pahor ist mit der Unterzeichnung des Verfassungsgesetzes zur Umsetzung der Ortstafel-Lösung durch Bundespräsident Heinz Fischer ein "großer Schritt" gemacht worden. Deshalb besteht für ihn derzeit kein Bedarf für die Änderung des Vertrages. Die Opposition vermutet Absprache mit Wien.

Foto © APA

Nach der Kärntner Ortstafel-Lösung nimmt Slowenien die Rute aus dem Fenster. Er sehe derzeit keinen Bedarf, die slowenische Rechtsnachfolge im Staatsvertrag zu notifizieren, sagte Ministerpräsident Borut Pahor nach Angaben der Nachrichtenagentur STA. Österreich habe es zwar jahrzehntelang versäumt, grundlegende Maßnahmen zum Schutz der Kärntner Slowenen zu setzen, doch sollte Slowenien nun nicht auf den "positiven Schritt Österreichs" in der Ortstafel-Frage sofort mit der Notifizierung antworten.

Pahor: "Ein großer Schritt"

"Erstens deshalb, weil wir klar zu verstehen gegeben haben, dass wir Rechtsnachfolger sind und sich als solche verstehen. Zweitens deshalb, weil die österreichische Seite in gewisser Weise die Erwartung geäußert hat, dass es in diesen Umständen nicht dazu kommen wird", erklärte Pahor am Dienstag am Rande seines Besuches in Israel. Laut Pahor sei mit der Unterzeichnung des Verfassungsgesetzes zur Umsetzung der Ortstafel-Lösung durch Bundespräsident Heinz Fischer ein "großer Schritt" gemacht worden. Zwar habe Österreich damit die slowenischen Erwartungen bezüglich Artikel 7 des Staatsvertrags nicht endgültig erfüllt. "Es ist aber ein Zeichen dafür, dass Österreich versteht, dass Slowenien die Rechtsnachfolgerin im Staatsvertrag ist und die Interessen seiner Minderheit auch mit nicht obsoleten völkerrechtlichen Instrumenten beschützt", so Pahor.

Der Premier wies auch die Vorwürfe der oppositionellen Demokratischen Partei zurück, er hätte Österreich einen Verzicht auf die Notifizierung versprochen. Nie und niemandem habe er eine solche Zusicherung gegeben, so Pahor. In einer Abgeordnetenfrage an den slowenischen Außenminister Samuel Zbogar hatte der SDS-Politiker Miro Petek behauptet, dass die slowenische Regierung eine entsprechende Vereinbarung mit Wien getroffen habe. Der Vorsitzende der Kommission für Auslandsslowenen im slowenischen Parlament berief sich dabei auf Informationen, die von Außenminister Michael Spindelegger stammen sollen.

Geteilte Meinung in Slowenien

In der slowenischen Politik gibt es unterschiedliche Ansichten über die Notwendigkeit der Notifizierung der slowenischen Rechtsnachfolge im Staatsvertrag. Staatspräsident Danilo Türk vertritt die Position, dass Slowenien die Rechtsnachfolge mit einer Notifizierung auch formalisieren soll. Laut Türk würde dies die Bemühungen Sloweniens um die Erfüllung des Artikel 7 des österreichischen Staatsvertrags stärken. Im Artikel 7 wurde 1955 unter anderem die Aufstellung zweisprachiger Ortstafeln für die slowenische Minderheit verankert.

Die slowenische Mitte-Links-Regierung vertritt hingegen den Standpunkt, dass eine offizielle Notifizierung zwar eine Option sei, jedoch derzeit nicht notwendig. Ljubljana sieht sich als Rechtsnachfolger der Vertragspartei Jugoslawien im Staatsvertrag. Im Juni hatte der slowenische Außenminister angedeutet, dass die Regierung diesen Standpunkt möglicherweise revidieren könnte. Die dafür benötigte Rechtsgrundlage sei bereits vorbereitet. Wie Zbogar damals betonte, werde es am Ende eine politische Entscheidung sein, wann oder ob das Verfahren zur Notifizierung durchgeführt werde.

Beobachtern schreckte Slowenien bisher vor einer Staatsvertrags-Notifizierung zurück, weil die Erfolgsaussichten dieses Schrittes ungewiss sind. Einer Rechtsnachfolge müssen nämlich die anderen Signatarstaaten zustimmen, insbesondere der Depositarstaat Russland. Wien steht auf dem Standpunkt, dass der im Jahr 1955 geschlossene Vertrag, mit dem Österreich seine Souveränität nach dem Zweiten Weltkrieg wiedererlangte, ein "geschlossenes" internationales Abkommen ist, zu dem keine späteren Beitritte möglich sind.

Quelle: APA

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