Bezirks- und Gemeindesuche
Rechtsexperten skeptisch zu neuem Volksgruppengesetz
Rechtswissenschafter haben sich bei einer Diskussionsveranstaltung am Montag im Juridicum Wien skeptisch bis kritisch zum Entwurf des neuen Volksgruppengesetzes geäußert. Dieter Kolonovits etwa bezeichnete die Liste an Ortsnamen als "relativ willkürlich".

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Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk ortet Probleme was den Verfassungsrang der Amtssprachen- und Topographieregelung in der Novelle betrifft.
Auf Basis des neuen Gesetzes bleibe es Gemeinden überlassen, weitere topographische Aufschriften zu beschließen. Dabei handle es sich aber eher um "theoretische Überlegungen", denn eine Verpflichtung für Gemeinden, ein derartiges Anliegen aus der Bevölkerung auch zu behandeln gebe es nicht, lautete die Kritik am Podium. Funk erklärte: "Es mag sein, dass es ein Minus ist, gegenüber dem, was verhandelt wurde und nun umgesetzt wird." Von einer "Öffnungsklausel" könne jedenfalls "keine Rede" sein, verfassungswidrig sei dies aber nicht, so Funk. Rechtsanwalt Rudi Vouk pochte deshalb auf eine "Behandlungsverpflichtung" im Gemeinderat und sieht die Kritik des Rats der Kärntner Slowenen am Entwurf bestätigt.
Kolonovits vom Institut für Staats- und Verwaltungsrecht Wien wies darauf hin, dass der vorliegende Gesetzestext keinen Prozent-Satz für den Anteil einer Minderheit an der Bevölkerung für die Anbringung zweisprachiger Tafeln enthält, es gebe lediglich eine Liste von Ortschaften: "Die Liste ist aber relativ willkürlich." Eine sachliche Begründung zur Erstellung sei nicht möglich. Eine "Willkür" ortet er auch bei der Amtssprachenregelung für Eberndorf und St. Kanzian: "Das ist eine krasse Ungleichbehandlung." Kolonovits kritisierte, dass der Gesetzgeber die Verfassungsrechtsform nütze, um von der Judikatur "in restriktiver Form" abzuweichen. "Eine moderne und minderheitenfreundliche Bestimmung sieht freilich anders aus", stellte der Rechtsexperte fest.
Auch Funk sieht im Verfassungsrang "nicht nur ein Problem, sondern ein ganzes Bündel", denn durch einen Missbrauch könnte Diskriminierung überdeckt werden. Allgemeinregelungen würden, indem man sie in den Verfassungsrang hebt, "immunisiert" - eine in Österreich häufige, aber "sehr gefährliche Praxis", meint Funk.
Vor der Diskussionsveranstaltung wurde das Buch "Die Kärntner Slowenen und die Zweite Republik" von Matjaz Klemencic und Vladimir Klemencic präsentiert. Marjan Pipp vom Österreichischen Volksgruppenzentrum sprach dabei von "gravierenden Bedenken" zum neuen Volksgruppengesetz: "Ich kann nur hoffen, dass das Parlament dem Gehör schenkt." Auch Karel Smole, früherer Obmann des Rats der Kärntner Slowenen und Übersetzer des Buchs, erklärte: "Nach unserer Auffassung sollte man es vom Grund her zurückziehen, weil es zu einer Zementierung von Einschränkungen der Minderheitenrechte kommt."










