Bezirks- und Gemeindesuche
Ortstafeln: FPK weist BZÖ-Kritik zurück
Die FPK hat am Mittwoch Kritik des BZÖ zurückgewiesen, wonach die Aufstellung von drei verfassungskonformen, zweisprachigen Ortstafeln in Kärnten rechtswidrig sei.

Foto © Weichselbraun
Das Verfassungsgerichtshof-Erkenntnis habe sich nicht mit dem Text der Verordnung befasst, sondern lediglich mit der Frage der Kundmachung, hieß es in einer Aussendung. Die Ortsgebiet-Verordnung von Bleiburg sehe bereits seit 2006 eine zweisprachige Ortsbezeichnung vor, nur die Kundmachung sei "in kreativer Weise", also der Zusatztafel, umgesetzt worden.
"Bürger nicht zu Rechtsbruch animierten
Dass die zweisprachigen Ortstafeln "angepasst" werden müssen, habe nichts mit der Kundmachung des Erkenntnisses zu tun. Dies sehe bereits die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt aus dem Jahr 2006 vor. Nicht nur für Bleiburg, sondern auch für Ebersdorf und Schwabegg seien in den jeweiligen Verordnungen der BH Ortsbezeichnungen in deutscher und slowenischer Sprache festgelegt, wurde weiters betont.
Die FPK wiederum kritisierte das Bündnis. BZÖ-Justizsprecher Ewald Stadler solle "unschuldige Bürger" nicht zu einem "vorsätzlichen Rechtsbruch" animieren, indem er Autofahrer "auffordert", die Ortsgebietsverordnung von Ebersdorf und Schwabegg zu ignorieren.










