Bezirks- und Gemeindesuche
VfGH drängt auf verfassungskonforme politische Lösung
"Einzelentscheidungen können generelle Regelung nicht ersetzen."
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) drängt in der Ortstafelfrage auf eine verfassungskonforme politische Lösung. "Die Einzelentscheidungen des Verfassungsgerichtshofes können eine generelle Regelung nicht ersetzen", erklärte VfGH-Sprecher Christian Neuwirth am Dienstag gegenüber der APA. Im Hinblick auf die Umsetzung des Erkenntnisses bezüglich der zweisprachigen Ortstafel von Bleiburg/Pliberk meinte Neuwirth: "Wenn die Angaben aus Kärnten stimmen, dann begrüßt der VfGH diese neue Entwicklung, die eigentlich eine Selbstverständlichkeit darstellen sollte."
Das Akzeptieren von Entscheidungen des VfGH sei ein "wesentliches Element des demokratischen Rechtsstaats", so Neuwirth. Allerdings gehe die "dringende Aufforderung an alle Beteiligten - das sind die Bundesregierung, der Nationalrat und die Kärntner Behörden - eine verfassungskonforme politische Lösung für die Ortstafelfrage zu finden", denn allein derzeit seien beim VfGH Beschwerden zu 12 Ortschaften anhängig. "Die Einzelentscheidungen des Verfassungsgerichtshofes können eine generelle Regelung nicht ersetzen."
Bei den 12 Ortschaften handelt es sich um Hart, Gösselsdorf, Lauchenholz, Gablern, Sittersdorf, Edling, Frög, Bad Eisenkappel, Loibach, Mökriach, St. Primus und Ebersdorf. In Ebersdorf gibt es nun wie in Bleiburg eine zweisprachige Ortstafel, die kleinen slowenischsprachigen Zusatztäfelchen wurden vorsorglich ausgetauscht - der VfGH muss sich aber trotzdem mit der Beschwerde beschäftigen. Die Beratungen des VfGH in dieser Sache werden voraussichtlich im Herbst beginnen.













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