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Zuletzt aktualisiert: 13.07.2010 um 10:00 UhrKommentare

Dörfler sieht weiter VfGH-Fehlentscheidung

Dörfler vergleicht den Entschluss des Verfassungsgerichtshof mit Fehlpfiffen der Fußballschiedsrichter: Auch diese müssen, wie der Spruch der Höchstrichter, akzeptiert werden.

Foto © APA

Der Kärntner Landeshauptmann Gerhard Dörfler (FPK) beharrt zwar darauf, dass er das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes bezüglich der zweisprachigen Ortstafel von Bleiburg/Pliberk für eine Fehlentscheidung hält, die aber trotzdem respektiert werden müsse. Dörfler bemühte einen Vergleich aus der Fußballwelt, wo Fehlpfiffe der Schiedsrichter als Tatsachenentscheidungen akzeptiert werden müssten.

Problem vom Tisch

Die Erkenntnis des VfGH hat sich nur mit der einen Tafel in Bleiburg beschäftigt. Ausgetauscht und damit auf verfassungskonformen Stand gebracht wurden vorsorglich aber auch die beiden Tafeln in Ebersdorf/Drvesa vas und Schwabegg/Zwabek. Diese waren ebenfalls mit kleinen slowenischsprachigen Zusatztäfelchen versehen worden, die zuerst unterhalb der einsprachigen Ortstafel angebracht und später in die Tafeln hineingeschraubt wurden. Mit Ausnahme des Streits um zusätzliche zweisprachige Ortstafeln ist damit in Kärnten das Problem vom Tisch.

Im Fall Bleiburg ist die Verordnung laut Höchstgericht wegen eines "Kundmachungsfehlers" gesetzeswidrig. Diese verfüge nämlich die Anbringung zweisprachiger Ortstafeln, kundgemacht sei sie aber nur durch die hineinmontierten Zusatztafeln. Damit wurde die "an sich richtige Verordnung" durch den VfGH als gesetzeswidrig aufgehoben.

Gleichartige Ausgestaltung der Tafeln

Grundsätzlich hielt der VfGH fest: "Bei jenen Ortschaften, für die es aufgrund der Verfassungsbestimmungen der Staatsvertrages von Wien zweisprachige Ortstafeln geben muss, sind diese Ortstafeln in 'gleichartiger Ausgestaltung' anzubringen." Die von der Kärntner Landesregierung vertretene Auffassung, dass die "Zielsetzung der minderheitenschutzrechtlichen Bestimmungen" durch die kleinere Beschriftung als "ausreichend erfüllt" anzusehen ist, treffe daher nicht zu, so der VfGH. Diese klare Feststellung dürfte auch der Grund sein, warum die Tafeln in Ebersdorf/Drvesa vas und Schwabegg/Zwabek gleich mit ausgetauscht wurden.

Quelle: APA

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