Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat sich am Dienstag mit dem Kärntner Jagdgesetz befasst: Grund dafür war die Beschwerde eines beinahe vollständig vegan lebenden Waldbesitzers, der auf seinem Grundstück in Spittal an der Drau die Jagd aus ethischen Gründen nicht länger zulassen will. In den ersten Instanzen war der Jurist abgeblitzt.