Die Sitzungsgelder für Gemeinderäte in den Kärntner Gemeinden müssen mit spätestens ab 1. Juli 2017 an die neue Rechtslage für diese Aufwandsentschädigungen (Paragraf 29 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung) angepasst werden. Bei Gemeinden über 10.000 Einwohner - wie es in Spittal der Fall ist - müssen diese Sitzungsgelder mindestens 160 Euro, maximal 260 Euro betragen. Im Gemeinderat Dienstagabend wurde über die Anhebung von bisher 78 Euro auf 200 Euro heiß diskutiert. Ausschussobleute bekommen das Doppelte.