Zweideutigkeit löst Mandatsstreit aus
BZÖ verlor Mandat an die Grünen und fordert jetzt Neuauszählung der Stimmen in St. Veit.

Foto © APAJosef Bucher bei seiner Stimmabgabe
Eine einzige Stimme hat den Ausschlag dafür gegeben, dass das BZÖ nach Auszählung der Briefwahlstimmen sein drittes Mandat an die Grünen verloren hat. Das wollen die Orangen nicht kampflos hinnehmen. Wahlkampfleiter Stefan Petzner: "Diese eine Stimme entscheidet nicht nur darüber, wie viel BZÖ-Mandatare im Landtag sitzen, sondern auch über die politische Zukunft des Landes." Wenn die Grünen ihr fünftes Mandat behalten, geht sich im Land eine rot-grüne Mehrheit aus. Das will das BZÖ, das sich dem rechten Lager zurechnet, verhindern.
Zweideutige Figur gezeichnet
Petzner hat Dienstag angekündigt, dass man die Auszählung der Wählerstimmen beeinspruchen werde. Nach Auskunft der Wahlbehörde ist ein solcher Einspruch nur möglich, wenn es konkrete Hinweise auf Fehler bei der Auszählung gibt. Und solche glaubt das BZÖ ausfindig gemacht zu haben. Petzner: "Wahlbeisitzer haben berichtet, dass in St. Veit ein Stimmzettel für ungültig erklärt worden ist, auf dem das BZÖ angekreuzt war. Weil der Wähler oder die Wählerin in die Spalte für die FPK-Vorzugsstimmen eine zweideutige Figur gezeichnet hat, wurde dieser Stimmzettel aber von der örtlichen Wahlkommission für ungültig erklärt." Für Petzner steht jetzt schon fest, dass diese Stimme gültig ist, denn: "In der Landeswahlordnung steht, dass der Wählerwille klar zum Ausdruck kommen muss. Und der ist in diesem Fall wohl eindeutig."
Für Wahlanfechtungen beginnt am kommenden Freitag, dem Tag der Bekanntgabe des offiziellen Ergebnisses der sonntägigen Landtagswahl, eine dreitägige Frist zu laufen. Das BZÖ ist entschlossen, seinen Einspruch fristgerecht zu erheben.
Einen Auszählungsmarathon wie nach der vorletzten US-Präsidentschaftswahl in Florida braucht man in Kärnten jedoch nicht zu befürchten. Denn die mögliche Neuauszählung wird nur den Wahlsprengel betreffen, in dem die fragliche Stimme abgegeben worden ist. Für solche Fälle müssen die Wahlzettel in einer versiegelten Urne aufbewahrt werden.


















