Dieser Beschluss wurde in der Sitzung der Kärntner Landesregierung am Dienstag einstimmig gefällt: Für öffentliche Einrichtungen gilt künftig beim Einkauf von Lebensmitteln das Bestbieterprinzip. Damit soll die Verwendung regionaler Lebensmittel in den Küchen von Schulen, Horten, Kindergärten, Heimen und Spitälern erleichtert und gesichert werden. Dies war eine stete Forderung der bäuerlichen Produzenten.

Expertengruppe

Eine Expertengruppe, bestehend aus Mitgliedern des Landes, der Landwirtschaftskammer, Bio Austria und der Spitäler-Holding Kabeg hat einen Kriterienkatalog erarbeitet, der Basis für die Ausschreibungen sein wird. Er listet die Qualitätskriterien für die zu beschaffenden Produkte auf.