Tilly: Böses Erwachen aus Wohntraum
Luxusvilla auf Gut Walterskirchen hat Ablaufdatum. Der Rückbau des Schwarzbaus kann lediglich verzögert werden.

Foto © EggenbergerDie Villa Walterskirchen (vorne) muss "rückgebaut" werden
Der Traum vom Alterssitz im Natura-2000-Paradies Walterskirchen ist für den Krappfelder Holzindustriellen Hans Tilly endgültig zum Albtraum geworden. Just als in der zweiten Hälfte des vergangenen Jahrzehnts Dauerkritik von Umweltschützern an seinen Aktivitäten auf der Halbinsel bei Krumpendorf leiser wurde, geriet er in eine baurechtliche Malaise mit nunmehr schwerwiegenden Folgen: Aus einem Wiederherstellungsbescheid gibt es kein Entkommen mehr, sodass die Millionenvilla entsprechend der ursprünglichen Bewilligung rückgebaut werden muss. Das könnte gar den völligen Abriss und Neuaufbau bedeuten.
Alte Grundmauern abgerissen
Tillys Problem sind Grundmauern der alten Villa Walterskirchen, die in den Umbau integriert hätten werden müssen. Wegen angeblicher statischer Probleme und "Gefahr im Verzug" (was er per Sachverständigenexpertise belegen kann) wurde das Gemäuer jedoch geschleift. Damit gilt die Villa als Neubau, was aufgrund der Widmung nicht möglich ist und wovor ihn sogar sein eigener Gutachter gewarnt hatte.
Auf allen Ebenen abgeblitzt
2010 verfügte die Gemeinde Krumpendorf die Einhaltung des ursprünglichen Baubescheids. Tilly blitzte dieser Tage mit seinem Einspruch dagegen ebenso ab wie mit dem Versuch, den Schwarzbau durch eine Umwidmung zu legalisieren. Anfang November endet die von der Gemeinde gesetzte Frist für die Wiederherstellung. Handelt Tilly bis dahin nicht aus eigenem, werde der Fall der Bezirkshauptmannschaft übergeben, kündigte Bürgermeister Peter Nemec an. Auf Tillys Kosten, so der stellvertretede Bezirkshauptmann Klaus Bidovec, werde dann ein fünstufiges Verfahren eingeleitet, an dessen Ende die "Wiederherstellung" steht. Mit einem Einspruch gegen die Kosten könne Tilly das Verfahren allerdings noch um Jahre verzögern. Ein inhaltliches Rechtsmittel steht ihm, weil es keine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof gab, nicht mehr zur Verfügung, erläutert Albert Kreiner (Landesregierung), dessen Abteilung die Berufung als Oberbehörde behandelte.
Weder Hans Tilly noch sein Anwalt waren gestern erreichbar.














