"Tatbestand in keiner Weise erfüllt"
Am 2. Juli gab im Strandbad Reifnitz ein Urlauber aus den Niederlanden einem Vierjährigen eine Watsch'n. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein. Sie verteidigt die Niederlegung der Anzeige.

Foto © KLZ/Helmuth Weichselbraun
Empört reagierten viele Leser auf die Kleine Zeitung-Geschichte über den Watsch'n-Vorfall im Strandbad Reifnitz. Anfang Juli hatte ein Urlauber einen vierjährigen Buben geohrfeigt. In seiner Einvernahme bei der Polizei gab der Holländer an, dass ihn der kleine Reifnitzer "bis aufs Blut gereizt" habe.
Der Mann gestand die Tat, für die es eine Zeugin gibt, dennoch hat die Staatsanwaltschaft Klagenfurt die Anzeige zurückgelegt. Eine Entscheidung, die viele verwundert. "Der Tatbestand wurde in keiner Weise erfüllt. Der Kollegin blieb gar nichts anderes übrig, als das Verfahren einzustellen", sagt Helmut Jamnig, Sprecher der Staatsanwaltschaft Klagenfurt.
Von den Beamten der Polizeiinspektion Reifnitz wurde der Verdacht auf fahrlässige Körperverletzung (Paragraf 88 des Strafgesetzbuches) angezeigt. Der Holländer habe, so Jamnig, "aber nicht den Vorsatz gehabt, das Kind zu verletzen", es seien "keine Verletzungen eingetreten" und es wurde keine ärztliche Hilfe benötigt und die Mutter des Buben hat in ihrer Einvernahme am Tag nach dem Vorfall angegeben, dass ihr Kind keine Beschwerden habe.
"Das stimmt", sagt Brigitte E., die Mutter des kleinen Leon. "Ich bin ja froh, dass mein Sohn nicht verletzt worden ist. Warum hätte ich etwas anderes sagen sollen." Dass die Tat, die Zeugenaussage und das "Geständnis" des Holländers nicht ausgereicht haben, um ihn zu bestrafen, verwundert sie. "Die damalige Situation war für uns stressig und unangenehm, da habe ich nicht daran gedacht, ein ärztliches Attest zu holen, damit der Mann vielleicht be-straft wird."













