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Zuletzt aktualisiert: 11.06.2012 um 05:10 UhrKommentare

Tilly: So versagte Gemeinde

Die unselige Rolle des Krumpendorfer Bauamtes rund um Hans Tillys "Schwarzbau" auf Walterskirchen. Im Raum steht Verdacht des Amtsmissbrauchs.

Kleiner als ursprünglich gewünscht, aber noch immer ein Prachtbau: Hans Tillys Alterssitz auf Walterskirchen

Foto © KKKleiner als ursprünglich gewünscht, aber noch immer ein Prachtbau: Hans Tillys Alterssitz auf Walterskirchen

Schon der Verkauf des Gutes Walterskirchen im Jahr 2000 an den Krappfelder Holzindustriellen war von wütenden Protesten begleitet gewesen. Mit abenteuerlichen Bauplänen im Naturschutz- und jetzigen Natura-2000-Gebiet bestätigte Hans Tilly bald die gegen ihn vorgebrachten Vorbehalte. So dauerte es bis 2008, ehe er eine Baubewilligung erhielt, allerdings nicht für einen Palazzo, sondern nur für die - gesetzeskonforme Variante - eines Um- und Zubaus der bestehenden Villa. Doch der Alterssitz Tillys geriet, wie berichtet, wegen aus statischen Gründen abgerissenen Grundmauern (siehe Infobox rechts) zum Schwarzbau - was nicht nur den Bauherrn unter Druck bringt, über dessen Millioneninvestition die Abrissbirne schwebt, sondern auch die Gemeinde Krumpendorf.

Der Baumangel war der "Aktionsgemeinschaft Walterskirchen" aufgefallen, die mit einer Anzeige im Jänner 2010 eine Lawine lostrat. Zwar erließ die Gemeinde Krumpendorf nach Rückfrage beim Land pflichtgemäß einen Bescheid auf "Wiederherstellung des vorherigen Zustandes". Doch im Sog des seitherigen rechtlichen Tauziehens trat abenteuerliches kommunales Fehlverhalten zutage. Im Zentrum: der nunmehrige Bürgermeister Peter Nemec (SPÖ), zum damaligen Zeitpunkt Vizegemeindechef und politisch für das Bauamt verantwortlich. Aber auch die Rolle der damaligen Bürgermeisterin Hilde Gaggl (ÖVP) wird zu hinterfragen sein.

In Wahrheit wusste die Gemeinde schon eineinhalb Jahre vor besagter Anzeige, dass Tillys Bau nicht der Bewilligung entsprechen würde. Tilly-Anwalt Wilhelm Eckhart hatte am 3. 6. 2008 einen Antrag auf eine Verhandlung vor Ort gestellt, weil die Qualität der Bestandswände den saisonalen Baustopp bis September nicht überdauern würde. Doch von der Gemeinde ist darauf ebenso wenig eine Reaktion bekannt wie auf ein Gutachten des Statikers Gerhard Hirm vom 23. 6. 2008. Alarmierender Inhalt: "Das Mauerwerk ist ungeeignet saniert zu werden und ist wegen Einsturzgefahr sofort abzutragen." Iris Germ sagt, dass die Expertise unverzüglich der Gemeinde zugestellt wurde. Nemec will sie aber erst mit Eingangsstempel 24. 11. 2008 erhalten haben.

Kein Baustopp

Aber auch da reagierte die Gemeinde nicht, weshalb jetzt der Verdacht des Amtsmissbrauchs zu prüfen sein wird: weil mit diesem Gutachten Tillys Haus als mutmaßlicher Schwarzbau zu erkennen gewesen wäre und ein sofortiger Baustopp hätte verhängt werden müssen! Mit der Konsequenz, dass ein Weiterbau aufgrund der Widmungslage womöglich unmöglich geworden wäre. Weder Bürgermeister Nemec noch seine nunmehrige Stellvertreterin Gaggl wollten die Causa kommentieren. Nemec hat aber "ein ruhiges Gewissen".

Das Berufungsverfahren ist nach wie vor offen. Dabei legte Tilly ein weiteres für die Gemeinde peinliches Gutachten vor. Schon mit der Erstgenehmigung, so der beeidete Sachverständige Josef Greiner, sei ein Neubau bewilligt worden . . .

WOLFGANG RAUSCH

Kommentar

Wolfgang RauschUnschöne Optik von Wolfgang Rausch

Rechtlich in der Zwickmühle

Schwarzbau. Die Widmung "Grünland-Erholung" zwang Hans Tilly auf Walterskirchen zum Zu- bzw. Umbau der alten Villa. Wegen "Gefahr in Verzug" mussten alte Grundmauern aber abgerissen werden, weshalb das Gebäude zum verbotenen Neubau wurde.

Rechtliches Tauziehen. Der VfGH verbietet Änderungen des Flächenwidmungsplanes zur Sanierung einer rechtswidrigen Bauausführung. Rettet ein Paragraf-14-Verfahren? Es legalisiert Bauten, die nicht gegen das örtliche Entwicklungskonzept verstoßen.

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