Paragrafen-Posse um Strafe gegen Autobesitzer
Laut Kärntner Behörde kam ein Strafschreiben einen Monat, bevor das Urteil überhaupt gefällt wurde. Der Betroffene hofft auf Einsicht und nimmt's mit Humor.

Foto © APA/DPA/Symbolbild
Martin Kerer aus Keutschach leidet unter heftigen Anfällen von Galgenhumor. Schuld ist Kärntens Unabhängiger Verwaltungssenat (KUVS). Und das kam so: Ein Familienangehöriger sollte über 400 Euro Strafe zahlen, weil er angeblich nicht auf sein Auto aufgepasst hat. Kerer aber sagt, er wisse, dass diese Person unschuldig ist. Das teilte er der Behörde auch mit und erhob Berufung.
Darüber hatte der KUVS zu entscheiden, und der kam schnell zu einem Ergebnis, ohne auf den Inhalt eingehen zu müssen. Kernaussage: Die Berufung sei zu spät gekommen, weil die zweiwöchige Frist nach Eintreffen des "Strafbriefes" abgelaufen ist.
"Aber das war nicht möglich", erregte sich Kerer, studierte das Schreiben genau - und stieß auf Erstaunliches. "Darin hieß es, die Bezirkshauptmannschaft habe die Strafe am 15. 12. 2010 beschlossen, also Mitte Dezember. Im Schreiben heißt es aber wörtlich: ,Diese Straferkenntnis wurde Ihnen nachweislich am 20. 11. 2010 persönlich zugestellt' - also einen Monat früher als die Bezirkshauptmannschaft das überhaupt beschlossen hat." Kerer ruft beim KUVS an und schiebt ein unschlagbares Argument nach. "Der Brief ist mir angeblich an einem Samstag persönlich übergeben worden. Aber samstags gibt es ja gar keine Postzustellung mehr. Das muss doch auffallen."
Augenscheinlicher Fehler
Auffallen hätte auch müssen, dass im selben Absatz die Daten "Samstag, dem 22. 11. 2010" und "Samstag, dem 20. 11. 2010" stehen. Trotz dieser augenscheinlichen Fehler konnte der KUVS telefonisch nichts entscheiden. Er forderte Kerer auf, "Beweismittel vorzulegen, aus denen sich ein anderer Fristenlauf ergibt, der zur Rechtzeitigkeit der Berufung führt". Jetzt sorgt sich Kerer, wie er beweisen soll, dass irgendjemand einen Fehler gemacht hat.
Wie auch immer: Am Ende des Telefonats war Kerer sauer auf seine KUVS-Gesprächspartnerin und sie sauer auf ihn. Beide sagen, sie seien - anders als ihr Gegenüber - freundlich gewesen.
KUVS-Präsident Armin Ragoßnig hält den Ball flach: "Der Herr soll schriftlich vortragen, was er am Telefon erklärt hat. Es ist ja noch keine Entscheidung gefallen, wir sind ja noch im Vorverfahren."
Und schon leidet Kerer unter dem nächsten Galgenhumor-Schub: In seiner schriftliche Erklärung weist er darauf hin, dass die Zeitdiskrepanz nur durch das Zusammenspiel von "Zeitkobolden des KUVS", Zeitfeen und einer Zeitmaschine erklärt werden könne. Der Amtsschimmel hat ja viel zu selten etwas zu wiehern . . .













