Wasserretter kam vor Gericht ins Schwimmen
42-Jähriger zweigte von der Rettungsorganisation 10.000 Euro ab.
Einem Mitglied der Kärntner Wasserrettung steht das Wasser bis zum Hals: Weil der Mann hoch verschuldet war, zweigte er Geld ab, das der Rettungsorganisation gehörte. Nun muss er sich wegen Veruntreuung vor Gericht verantworten.
"Ich hatte einen Kredit von 100.000 Euro zurückzuzahlen", erzählt der Beschuldigte. Als er dann mithalf, ein Sommerfest für Wasserrettung zu organisieren, dachte er, das sei seine finanzielle Rettung: Er streifte 7000 Euro vom Reinerlös des Festes ein und ließ zusätzlich 3000 Euro an Subventionsgeldern mitgehen. "Ich wollte mich nicht bereichern", betont der 42-Jährige.
"Sondern?" fragt Richter Gerhard Pöllinger.
"Ich wollte mir das Geld nur vorübergehend nehmen und dann bald wieder zurückzahlen."
Unbemerkt ausleihen.
"Das nennt man ausleihen, ohne dass es der andere merkt", fasst der Richter zusammen. Es folgt ein müdes Lächeln von der Anklagebank. Der Gesetzgeber versteht da keinen Spaß: Er hat für dieses Delikt einen Strafrahmen von bis zu drei Jahren Haft vorgesehen.
Neun Monate bedingt.
Der Wasserretter würde am liebsten untertauchen. "Ich will gar nichts mehr abstreiten. Ich habe das Geld genommen, das war ein schlimmer ein Fehler." Er wolle den Schaden so schnell wie möglich gut machen. Der Richter gibt ihm diese Chance. Das Urteil: Neun Monate bedingte Haft.













