Nach Bienenstich kam Cobra: Nachbar verhaftet
38-Jähriger wurde gestern verurteilt, weil er seine Nachbarn ständig tyrannisiert und bedroht.

Foto © APA (Symbolfoto)Bienen entlockten dem Beschuldigten Schimpfworte
Bienen sind gefährlicher als man denkt. Ein Klagenfurter (38) gibt den Insekten sogar die Schuld an seiner Gefängnisstrafe.
Gefährliche Drohung. Der amtsbekannte Mann sitzt diesmal wegen gefährlicher Drohung vor Gericht. Er soll den Lebensgefährten seiner Nachbarin bedroht haben.
Gebrüllt. I drah di ham, I setz meine Häfenbrüder auf die, brüllte er laut Anklage vom Balkon herunter. Aber, so beteuert der Verdächtige: "Ich habe nicht meinen Nachbarn bedroht, sondern Bienen. Die Viecher haben mich an diesem Tag sechs Mal gestochen." Nachsatz: "Wie gesagt, zum Nachbarn habe ich nix gesagt." Der behauptet jedoch das Gegenteil. "Der Verdächtige belästigt mich und andere Nachbarn dauernd." Schon einmal wurde er deshalb verurteilt.
Schimpfnamen. Doch das half wenig: Spielende Kinder nennt der Angeklagte noch immer Drecksfratzen. "Und zu mir sagt er stets Perversling", meint der Nachbar. Fleißig wie eine Biene hat der verärgerte Zeuge daher alle Beschimpfungen protokolliert. Feierlich überreicht er das Papier an Richterin Michaela Wietrzyk. Die fragt den Angeklagten: "Kann es sein, dass sie oft toben, laut sind und Nachbarn bedrohen?" Antwort: "Nein, die haben alle was gegen mich, seit ich im Häfen war." Richterin: "Wann haben Sie das letzte Mal gearbeitet?" Angeklagter: "Das ist lange her."
Schmerzhafte Stiche. Bei der Drohung gegen den Nachbarn hatte er 2,8 Promille. "Warum trinken Sie?", will die Richterin wissen. Angeklagter: "Weil die Bienenstiche so schmerzhaft waren, musste ich trinken - zur Schmerzbetäubung." Danach sei er am Balkon eingeschlafen. "Und als ich aufwachte stand ein schwarzes Mankale vor mir." Das Mankale war ein Cobra-Beamter, den die Nachbarn alarmiert hatten. Der tobende Verdächtige wurde verhaftet. "Die spinnen ja alle", flucht der Angeklagte.
Urteil. Das (nicht rechtskräftige) Urteil: Zehn Monate Haft. Und Einweisung in eine Anstalt zur Alkoholentwöhnung.













