Sänger gefeuert, Theater verurteilt
Opernsänger befolgte Regieanweisungen nicht. In einer Szene blieb er stehen, anstatt zusammenzubrechen. Regisseur ließ ihn daraufhin nicht mehr auftreten. Das führte zu einer "Vorstellung" am Arbeitsgericht.

Foto © ReutersRegisseur des Stücks, Dietmar Pflegerl
Der Vorhang ist gefallen! Der Streit zwischen einem Opernsänger und Regisseur Dietmar Pflegerl beschäftigte ein halbes Jahr lang das Arbeitsgericht Klagenfurt. Jetzt gibt es ein Urteil.
"Pique Dame". Weil der Sänger in der Oper "Pique Dame" am Stadttheater Klagenfurt die Regieanweisungen Pflegerls nicht befolgt hatte, wurde sein Vertrag vorzeitig gekündigt. Nach dem Rauswurf klagte der Künstler auf Verdienstentgang. Richter Herwig Handl sprach dem Mann nun 2400 Euro zu - für die letzte Aufführung, die er nicht mehr spielen durfte.
Künstlerische Freiheit. Der Prozess gewährte einen Blick hinter die Theater-Kulissen. "Es mag schon sein, dass der Tenor gewisse Regieanweisungen nicht genau befolgt hat", argumentierte Anwalt Thaddäus Schäfer. Aber das sei künstlerische Freiheit und kein Entlassungsgrund.
Anweisungen ignoriert. Regisseur Pflegerl sah das natürlich viel "dramatischer". Der Opernsänger habe sich in "Pique Dame" konsequent geweigert, das Regiekonzept zu erfüllen. Er habe Anweisungen ignoriert und Bewegungen auf der Bühne nach eigenem Belieben gestaltet. Der klagende Sänger hatte in dem Stück im Jahr 2005 den Hermann gemimt. In einer Szene sollte er laut Regie entsetzt am Bette zusammenbrechen. Stattdessen sei er aber stehen geblieben. "Das hat Belanglosigkeit statt Spannung transportiert", sagt der Ulrich Polley, Anwalt des Theaters.
Geliebten-Szene. Zudem hätte der Tenor durch seine eigenwillige Positionierung auf der Bühne die Sicht auf andere Darsteller verdeckt. Und in der Szene als Hermann seine Geliebten traf, "hat er sich einfach auf eine Bank gesetzt, so dass der Eindruck der Gemütlichkeit entstand." Richtigerweise hätte der Sänger stehen müssen. Für Pflegerl ist all das "mutwillige Disziplinlosigkeit". Zahlreiche Zeugen wurden dazu befragt. Einhelliger Tenor der Künstler: "Das Verhältnis zwischen dem Sänger und dem Theaterintendanten war sehr konfliktreich." Der Sänger hatte öfters Schwierigkeiten, die Anweisungen Pflegerls zu erfüllen. Im Urteil steht: "Während der Proben kam es deshalb zu Wutausbrüchen des Sängers. Einmal warf er vor lauter Zorn einen Schuh durch den Ballettsaal." Was für ein Theater!
Problematisch.
Der Richter übernahm in dem Verfahren die Rolle des Neutralen. Er sagt: "Das Gericht erachtet das Verhalten des Sängers durchaus als problematisch. Für eine vorzeitige Vertragsauflösung reicht das jedoch nicht." Zumal es vor der letzten Vorstellung keine Ermahnung gab. "Selbstverständlich ist es dem Intendanten freigestanden, auf die Dienste des Klägers zu verzichten, aber ihm deshalb die zustehende Gage von 2400 Euro vorzuenthalten, ist rechtlich nicht zulässig."
Berufung? Ob das der letzte Akt war, wird sich zeigen. Das Stadttheater könnte gegen den Richterspruch berufen. Das Ende der Vorstellung wäre somit verschoben.












