Versuchter Missbrauch: zwei Jahre Haft
Zwei Jahre Haft für einen Koch, der eine 62-Jährige in der Tiefgarage zum Sex zwingen wollte. Weil sie sich wehrte und schrie, ließ er von ihr ab. Urteil nicht rechtskräftig.

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Vergnüglich war es am Wiesenmarkt in St. Veit für einen arbeitslosen Koch (37). Sieben Bier trank er, dann wollte er heim und suchte nach einer Mitfahrgelegenheit in der Tiefgarage. Die ergab sich nicht für den Mann, der bis dahin unbescholtenen war.
"Triebausbruch". Er sah eine attraktive 62-Jährige und es kam "zum einmaligen Triebausbruch", wie es im psychiatrischen Gutachten hieß. Wie man sich den Ausbruch vorstellen darf, erklärte der Mann Richter Christian Liebhauser-Karl so: "Ich habe die Frau aufs WC gezerrt und ihr einen Schubser gegeben." Weil er Sex mit ihr haben wollte, bedrohte er sie mit seinem Taschenfeitl.
Laut geschrien. Die 62-Jährige ließ sich - trotz Messer und "Schubser" - nicht unterkriegen. Sie wehrte sich heftig, schlug um sich und schrie "wie eine Sirene". Schließlich ließ der Mann von ihr ab. "Freiwillig", wie sein Verteidiger darlegen wollte. Richter und Schöffen ließen sich davon nicht überzeugen.
Nicht rechtskräftig.
"Haben Sie gedacht, dass sie ihr die Hosen runterziehen könnten?" - "Nein, keine Chance. Als mich die Frau in die Seite trat, bin ich auf und davon", gab der Angeklagte offen zu. Statt des geforderten Freispruchs lautet das Urteil (nicht rechtskräftig) zwei Jahre Haft, acht Monate unbedingt. "Es geht nicht, dass Frauen Übergriffe fürchten müssen, noch dazu am helllichten Nachmittag", waren sich Staatsanwalt Emmerich Plach und das Gericht einig.












