"Kröte": Kurt Scheuch muss Buße tun
Für die Beleidigung des Richters, der seinen Bruder Uwe verurteilt hatte, kam FPK-Chef mit einer Diversion davon. Er muss sich schriftlich entschuldigen und 6500 Euro zahlen.

Foto © APAKurt Scheuch in Leoben vor Gericht
Kurt Scheuch, Kärntner Landeshauptmann-Stellvertreter und FPK-Chef, lässt sich im Dienst-BMW zum Justizzentrum Leoben bringen. Ernst und ohne Erklärung schreitet er durch den Journalisten-Tross in Richtung Gerichtssaal. Dort ist die erste Reihe mit seinen Parteifreunden und Regierungsmitarbeitern besetzt.
"Sie wissen, worum es geht", eröffnet Richter Harald Stellwag. Scheuch nickt. Bekanntlich hat er nach der Verurteilung seines Bruders Uwe in der "Part of the game"-Affäre im August 2011 Richter Christian Liebhauser-Karl als wild gewordenen "Rambo-Richter" und als "Kröte" bezeichnet. Alle Kärntner Bezirksrichter erklärten sich befangen, den Prozess zu führen. Das Oberlandesgericht Graz vergab das Verfahren wegen Beleidigung an das Bezirksgericht Leoben.
Was für Staatsanwältin Nicole Dexer weder zu rechtfertigen noch zu entschuldigen ist, sieht Scheuchs Verteidiger Michael Sommer als straffreie "Entrüstungsbeleidigung". Ausführlich schildert Scheuch, wie er von der Verurteilung seines Bruders erfahren hat - und vom in seinen Augen unfairen Verhalten des Richters. "Ein Wahnsinn", erinnert er sich, er sei "fertig, paralysiert" gewesen. Dann am Abend bei einer Solidaritätsversammlung der Partei für Uwe Scheuch in Pörtschach brach es aus ihm heraus, mit "hochrotem Kopf", wie sich ein Zeuge, ein Journalist, erinnert. "Es war hochemotional, ich musste die Leute zum Teil beruhigen", erinnert sich Scheuch. "In Relation zu meiner Stimmung war ,Kröte' das Geringste, was mir eingefallen ist." Davor allerdings, so der Zeuge, habe FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl die Stimmung "aufs Unangenehmste aufgepeitscht".
Scheuchs Verteidiger schlägt eine Diversion, also die Einstellung des Verfahrens gegen eine Buße, vor. Richter Stellwag ist nicht abgeneigt, schließlich sei die Beleidigung "entschuldigen Sie, eines der lächerlichsten Delikte, die das Strafgesetz vorsieht". Eine Diversion verlange aber die Übernahme der Verantwortung. Das tut Scheuch nach kurzer Beratung auch.
Die Staatsanwältin erhebt "generalpräventive Bedenken" und will außerdem eine Entschuldigung. Was auch der Richter für eine gute Idee hält: "Niemand erwartet, dass Sie mit einem Strauß Rosen hingehen, aber irgendeine Art von Äußerung . . ." Auch dazu ist Scheuch schließlich bereit, und die Staatsanwältin gibt - nach Rückfrage - zumindest "keine Erklärung" ab.
14 Tage Zeit
Scheuch muss nun binnen 14 Tagen öffentlich gegenüber Liebhauser-Karl erklären, dass er die damals aus der Emotion heraus gemachten Äußerungen für "unangemessen" hält und sie bedauert. Eine Buße von 6500 Euro ist ebenfalls fällig. Außerdem muss der FPK-Chef die Verhandlungskosten bezahlen.
Nach zwei Stunden ist die Kröten-Affäre in Leoben beendet.













