Neue Niederlage für Drüberfahrer-Politik
In ihrer Kolumne "Salz & Pfeffer" schreibt Antonia Gössinger, dass für das Land die Zahlung an die Arbeiterkammer trotz Urteil weiter strittig ist. / Die Justiz ermittelt auch gegen Köfer.

Foto © Gert EggenbergerPocht auf seine "juristische Redlichkeit": Abteilungschef Albert Kreiner
Zweite Instanz, ein klares Urteil des Oberlandesgerichtes Graz wie schon zuvor am Landesgericht Klagenfurt: Der Subventionsstopp des Landes für die Konsumentenschutzberatung der Arbeiterkammer war nicht rechtens. Das Land muss das Geld nachzahlen. Wie viel, das ist weiter strittig.
Die Arbeiterkammer geht nach dem Urteil von einer Zahlungspflicht des Landes für vier Jahre - 2011 bis 2014 - aus. Präsident Günther Goach spricht von knapp 1,5 Millionen Euro, weil das Land auch die Prozesskosten von 40.000 Euro zahlen muss. Für Albert Kreiner, Leiter des Kompetenzzentrums Wirtschaftsrecht und Infrastruktur in der Landesregierung, sind hingegen nur 363.000 Euro für 2011 fix zu zahlen. Denn die AK hätte spätestens mit der Klagserwiderung wissen müssen, dass das Land den Vertrag für die Konsumentenschutzberatung kündigen wollte. Ob sich die Regierung auf einen neuen Rechtsstreit einlässt oder gegen das OLG-Urteil eine außerordentliche Revision einlegt, sei "die Entscheidung der Politik", sagt Kreiner. Dabei gilt er als großer "Einflüsterer" der Politik, vor allem als juristischer Ratgeber von Landeshauptmann Gerhard Dörfler (FPK).
Kreiners juristischer Kurs für das Land war zuletzt aber alles andere als erfolgreich. Sein positiver Bescheid für das riesige Gasdampfkraftwerk in Klagenfurt wurde vom Umweltsenat aufgehoben. Das Kabeg-Gesetz ("Gesundheitsverschlechterungsgesetz", wie es SPÖ-Chef Peter Kaiser titulierte), an dem Kreiner maßgeblich mitwirkte, wurde vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben. Und auch das Verwirrspiel um eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das Fußballstadion in Klagenfurt fußt auf Kreiners Vorgabe, dass die Stadt selbst über die UVP entscheiden durfte. Jetzt hängt mit dem bevorstehenden Verfassungsgerichtshofsentscheid ein Damoklesschwert über dem stählernen Millionen-Grab.
Mit seinem Vorgehen hat sich Kreiner den Ruf eingehandelt, der geschmeidigste Landesbeamte und ein willfähriger politischer Erfüllungsgehilfe zu sein. Ein Ruf, den er als "fast gemein" empfindet. "Meine Entscheidungen sind nicht politische Willfährigkeit, ich begebe mich in keine politische Abhängigkeit und ich mache keine Gefälligkeiten", so Kreiner. Er sei nur jemand, der "bereit ist, Verantwortung für Entscheidungen zu übernehmen". Kreiner pocht dabei auf seine "juristische Redlichkeit". Unterschiedliche Auslegungen prägten nun einmal das juristische Leben.
Das Urteil in Sachen AK-Konsumentenschutz ist nach der Aufhebung des Kabeg-Gesetzes - auf dessen Änderung sich im Vorjahr alle vier Landtagsparteien noch vor dem Urteil geeinigt hatten - eine weitere schwere Niederlage für die FPK und eine deutliche juristische Stopptafel für ihren Brachialstil. Die SPÖ reagierte darauf mit kritischen Presseaussendungen. Damit hat es sich offenbar. Aufgelegte Elfmeter zu verwandeln, ist jedenfalls keine rote Stärke. Im umgekehrten Fall, wenn die FPK vor Gericht siegreich gewesen wäre, hätte jeder Kärntner Jubelmeldungen sonder Zahl ins Haus geliefert bekommen.
Ermittlungen gegen Gerhard Köfer
Die Justiz bleibt ständiger Begleiter der Landespolitik. Zu den zahlreichen Politikern, gegen die Ermittlungen laufen, gehört Team Stronach-Spitzenkandidat Bürgermeister Gerhard Köfer. Wie Helmut Jamnig, der Sprecher der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, bestätigt, ist seine Behörde seit Sommer des Vorjahres mit Köfer wegen der Spittaler "Schaumrolle" am Millstätter See befasst. Dabei handelt es sich um den Strandbadbau, der finanziell völlig aus dem Ruder gelaufen ist, wie der Bundesrechnungshof aufzeigte. Laut Jamnig ist es ein "weit fortgeschrittenes Ermittlungsverfahren". Das heißt, ein Vorhabensbericht ging bereits an die Oberstaatsanwaltschaft. "Es schaut für uns nicht schlecht aus", gibt sich Köfer über den weiteren Verlauf wissend. Er sei auch nie einvernommen worden. Denn es gebe "keinen Ansatz für einen strafrechtlichen Tatbestand". Das bleibt abzuwarten.














