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Zuletzt aktualisiert: 12.10.2012 um 20:43 UhrKommentare

Im Netz wird Privatsphäre löchrig

Ungewollt gefilmte Klagenfurterin klagt Urheber: Ihre Erfolgschancen stehen gut. Das Video bei Youtube löschen zu lassen, wird aber schwierig. Generell ist beim Veröffentlichen von Fotos und Videos Vorsicht geboten. Oft kommt es zu Verletzungen des Urheberrechts.

Foto © Fotolia

Über 30.000 Youtube-Klicks machen eine Klagenfurter Pensionistin zum Internet-Star wider Willen. Ein Handyvideo zeigt die Frau, wie sie sich verbal über Jugendliche echauffiert. Die Pensionistin ist "not amused" und will, wie berichtet, die unbekannten Urheber klagen. Ihre Erfolgschancen stehen gut, meint der Anwalt Philipp Tschernitz. "Indem die Frau ungefragt gefilmt wurde, hat man ihre Persönlichkeitsrechte verletzt."

Darf man Menschen einfach ohne Einverständnis filmen?

Nein, denn hier kommt das Recht am eigenen Bild zum Tragen – jeder Mensch kann grundsätzlich selbst bestimmen, ob Bilder von ihm veröffentlicht werden. ?Es geht um den Schutz der Privatsphäre. Wenn die Person offensichtlich erkennbar ist und das Video im Internet einer größeren Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird, werden Persönlichkeitsrechte verletzt“, sagt der Klagenfurter Anwalt Philipp Tschernitz. Anders ist die Rechtslage bei Personen öffentlichen Interesses (Politiker, Schauspieler). Hier sind Fotos aus der Privatsphäre zulässig, die Intimsphäre dieser Personen darf aber nicht verletzt werden.

Wie entfernt man Inhalte, die einen persönlich treffen?

YouTube, Facebook & Co. können nicht jedes Bild und jedes Video ihrer Milliarden Nutzer vorab kontrollieren. Man kann diese Dienste jedoch auf Probleme aufmerksam machen. Bei YouTube gibt es dafür ein Fähnchen unter dem Video, bei Facebook kommt man über den Link "Markierung melden/entfernen" dazu. "Daraufhin wird das Foto oder Video binnen 72 Stunden von Mitarbeitern in Dublin auf Verstöße gegen die Richtlinien überprüft", erklärt Facebook-Kenner Jakob Steinschaden. Das Problem dabei: Um dies melden zu können, muss man selbst ein Mitglied der betreffenden Plattform sein.

Wie groß sind die Chancen?

Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Bild oder Video entfernt wird, ist sehr gering. Google & Co. kommen aus den USA, wo es andere Maßstäbe hinsichtlich des "Rechts auf freie Rede“ gibt. Ein einzelner Druck auf den "Melden"-Link löst oft nicht einmal die Nachschau eines echten Mitarbeiters aus.

Bei welchen Inhalten gibt es Chancen auf Löschung?

Generell stehen die Chancen bei Bildern und Videos, die auch nur teilweise Nacktheit zeigen, sehr gut. In den USA werden selbst Fotos stillender Mütter zensiert. In Europa löschen die Konzerne auch Nazipropaganda recht zeitnah.

Welche Folgen hat ein "illegales" Video?

Betroffene haben einen Beseitigungs- und Löschungsanspruch. Der erste Schritt wäre also eine Unterlassungsklage. Nach dem Urhebergesetz können Ansprüche geltend gemacht werden. Weiters gibt es einen Schadenersatzanspruch, wenn die Aufnahmen herabwürdigend oder beleidigend für die Betroffenen sind.

Wo/wie können Betroffene klagen?

Strafrechtlich liegt bei solchen Fällen kein Tatbestand vor – außer es werden auch Drohungen oder Nötigungen ausgesprochen. Für zivilrechtliche Schritte wäre das Landesgericht Klagenfurt zuständig. Die Höhe des Schadenersatzes ist abhängig vom Grad der Öffentlichkeit, Inhalt der Aufnahmen etc.

WOLFGANG FERCHER; GEORG HOLZER

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