Gewaltsex-Urteil: Gericht in Graz prüft Beschwerde
Nachdem Staatsanwältin Karin Schweiger Beschwerde gegen das Urteil in einem Vergewaltigungsprozess einreichte, ist nun der Oberste Gerichtshof in Graz am Zug.

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Zwei Männer wurden am Mittwoch in einem Vergewaltigungsprozess im Zweifel freigesprochen (wir berichteten). Christian Liebhauser-Karl, Sprecher des Landesgerichts, stellt klar: "Zwei Laien- und ein Berufsrichter entscheiden gemeinsam über die Schuldfrage. Ein Zweifels-Freispruch eines Kollegialorgans kann deshalb nie ein schlimmes Fehlurteil sein."
Die Staatsanwaltschaft hatte gegen das Urteil Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt. Jetzt ist in dieser Causa der Oberste Gerichtshof in Graz am Zug.














