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Zuletzt aktualisiert: 29.09.2012 um 05:10 Uhr

Wieder Kabeg-Schlappe vor dem Arbeitsgericht

Nach Auffassung des Gerichts lieferte Thomas Koperna keinen Anlass für eine Kündigung und schon gar nicht einen solchen für die ausgesprochene fristlose Entlassung. Ein finanzielles Dilemma ist die Folge.

Thomas Koperna: "Arbeitswillig"

Foto © KLZ/WeichselbraunThomas Koperna: "Arbeitswillig"

Starke Kopfschmerzen dürfte Kabeg-Vorstandsdirektorin Ines Manegold die am Freitag durchgesickerte Entscheidung im arbeitsgerichtlichen Streit mit Thomas Koperna verursachen. Der vormalige Leiter der Abteilung Medizin/Unternehmensentwicklung hatte die Landesspitälerholding nach seiner fristlosen Entlassung am 11. August 2011 auf Wiedereinstellung geklagt und in erster Instanz einen Sieg auf allen Linien eingefahren. Nach Auffassung des Gerichts lieferte Koperna keinen Anlass für eine Kündigung und schon gar nicht einen solchen für die ausgesprochene fristlose Entlassung. Demgemäß habe er ein aufrechtes Dienstverhältnis mit der Kabeg.

Und in jenes gedenkt Koperna ehestmöglich wieder einzusteigen. Über seinen Anwalt Paul Wachschütz ließ er die Kabeg bereits brieflich wissen, dass er natürlich "arbeitswillig" sei. Er habe durch die ungerechtfertigte Entlassung schweren Schaden erlitten, sagt Koperna, bei Bewerbungen habe sie sich als unüberwindbare Hürde erwiesen: "Wer fristlos entlassen wurde, lebt unter dem Verdacht, die Kronjuwelen der Firma geklaut zu haben."

Die Kabeg hat noch die Möglichkeit der Berufung, die jedoch als wenig aussichtsreich erscheint, da das Gericht allen Zeugen Glaubwürdigkeit attestierte. Eine weitere Niederlage würde das finanzielle Debakel - inklusive Prozesskosten bisher rund 300.000 Euro - noch weiter ausufern lassen.

Erneut dürfte also eine eigenwillige Personalentscheidung der Kabeg-Chefin den Steuerzahler viel Geld kosten. Erst kürzlich wurde eine mutwillig gefeuerte frühere Führungskraft stillschweigend mit 18 Monatsgehältern abgefunden.

WOLFGANG RAUSCH

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