Kein Auftrag ohne Gerhard Dörflers Genehmigung
Kärntens Landeschef Gerhard Dörfler (FPK) will bei öffentlichen Aufträgen keinerlei Mitspracherecht haben. Dabei sicherte er sich ein solches bereits 2004. Dörfler wies am Donnerstag alle Vorwürfe entschieden zurück. Von Wolfgang Rössler

Foto © ReutersEr möchte sich nur "informieren", sagt Dörfler. Seine eigenen Weisungen sprechen eine andere Sprache
Der Kärntner Landeshauptmann und Straßenbaureferent Gerhard Dörfler (FPK) fühlt sich unfair behandelt. An den - durch Aktennotizen untermauerten - Vorwürfen, er habe sich bei öffentlichen Bauaufträgen eingemischt, um Firmen zur Zahlung von Inseraten und PR-Aktionen in eigener Sache zu drängen, sei "nichts dran". Dazu, wird Dörfler nicht müde zu betonen, habe er gar keine rechtliche Handhabe, die Vergabe von Aufträgen sei einzig Aufgabe der zuständigen Beamten. "Ich würde das nie tun und ich habe das nie getan", sagt der Politiker.
Ob Dörfler bei Auftragsvergaben mitredet, wird noch zu klären sein. Die Möglichkeit dazu hat er sich aber entgegen seinen Aussagen bereits 2004, noch als einfacher Landesrat, einräumen lassen. Das belegen Unterlagen, die der Kleinen Zeitung vorliegen. Schon vor acht Jahren sicherte sich Dörfler per Weisung einen "Genehmigungsvorbehalt" (siehe Faksimile) bei allen Straßenbau-Projekten ab einer Auftragshöhe von 73.000 Euro. Ohne seine Genehmigung dürfe keine Entscheidung getroffen werden.
Das sei mitnichten ein Mitspracherecht, erklärt Dörfler heute: "Ein Genehmigungsvorbehalt hat nichts mit einer Genehmigung oder Verhinderung zu tun. Das dient der reinen Information", nachdem der Bestbieter bereits ermittelt sei. Dörfler bleibt dabei: Er habe zu diesem Zeitpunkt gar "keine Möglichkeit mehr, die Vergabe zu beeinflussen".
Damit widerspricht er sich selbst: In einer anderen Dörfler-Weisung heißt es: "Sowohl in der Anbotsphase als auch in der Vergabephase ist die Zustimmung meinerseits einzuholen."
Nur 16 Firmen zugelassen
Doch nicht nur Dörflers Genehmigungsvorbehalt wirft Fragen auf. Glaubt man internen Anordnungen aus seinem Referat, dann werden seit 2010 Bauvorhaben bewusst so gestaltet, dass öffentliche Ausschreibungen umgangen werden. "Für Bauvorhaben, welche nicht mittels Direktvergabe vergeben werden, gilt, dass sie nur mittels nicht offenen Verfahrens ohne vorherige Bekanntmachung (bis zu einer Grenze von einer Million Euro) auszuschreiben sind."
Der Hintergrund: Laut Bundesvergabegesetz ist bei Aufträgen unter 100.000 Euro keine Ausschreibung vorgeschrieben, unter einer Million dürfen Firmen nur nach vorheriger Einladung mitbieten. Welche Baufirmen infrage kommen, ist ebenfalls klar geregelt: Laut internen Vorgaben sind es 16 Unternehmen - wobei die Firmenliste unbedingt "vertraulich" zu behandeln sei. Der Kleinen Zeitung liegt die Liste vor, es handelt sich großteils um Firmen, die bei Dörflers PR-Aktionen als Sponsoren auftreten.
Im Büro Dörflers will man von einer Vorgabe, Aufträge unter eine Million zu drücken, nichts wissen. "Vom Straßenbaureferat wurde keine Anweisung ausgegeben", heißt es. Bei den 16 Firmen handle es sich um "geeignete" Vertragspartner. Und: Auf die Firmenliste habe Gerhard Dörfler selbstverständlich "keinen Einfluss genommen".
Dörfler bestreitet Einflussnahme
In einer Aussendung am Donnerstag wies Gerhard Dörfler erneut alle Vorwürfe als "völlig haltlos" zurück. Dörfler beteuert, dass bei Bauvergabeverfahren die Regelungen des Bundesvergabegesetzes strikt eingehalten werden und dass es keine Einflussnahme durch den Referenten gibt.













