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Zuletzt aktualisiert: 20.06.2012 um 07:36 UhrKommentare

Uwe Scheuch muss am Montag wieder vor Gericht

Ab Montag muss sich FPK-Obmann Uwe Scheuch neuerlich in der sogenannten "Part of the game"-Affäre vor Gericht verantworten. Eine Neuauflage des Prozesses wurde aufgrund eines Verfahrensfehlers notwendig.

FPK-Obmann Uwe Scheuch

Foto © APAFPK-Obmann Uwe Scheuch

Der Kärntner FPK-Obmann Uwe Scheuch muss sich am kommenden Montag zum zweiten Mal wegen des Vorwurfs des Verbrechens der Geschenkannahme durch Amtsträger vor Gericht verantworten. Scheuch war am 2. August vergangenen Jahres in Klagenfurt bereits zu 18 Monaten Haft, sechs davon unbedingt, verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Graz sah aber einen Verfahrensfehler und hob das Urteil auf. Richterin Michaela Sanin hat zwei Verhandlungstermine angesetzt, der zweite ist der 6. Juli.

"Part of the game"-Affäre

Grund für die Anklage ist die sogenannte "Part of the game"-Affäre. Scheuch soll im Juni 2009 für das Beschaffen einer Staatsbürgerschaft für einen Russen Geld für die Parteikasse verlangt haben. Damals gehörten die Kärntner Freiheitlichen noch zum BZÖ. Das Gespräch wurde auf Tonband aufgezeichnet. Das Urteil hatte für politische Auseinandersetzungen gesorgt, es gab heftige Attacken der Freiheitlichen, vor allem gegen den Richter, aber auch die Justiz im Allgemeinen.

Verfahrensfehler

Der Senat 8 des OLG Graz stellte dann im April in dem Urteil von Richter Christian Liebhauser-Karl einen Verfahrensfehler nach dem sogenannten "Überraschungsverbot" fest. Das Gericht hätte den Tatvorwurf gegen den Politiker erweitert, dies wurde dem Beschuldigten aber nicht "explizit und ausdrücklich" zur Kenntnis gebracht. Scheuch sei in seinen Verteidigungsrechten beschränkt worden, "weil für ihn keine Möglichkeit bestand, zu diesem neuerlichen Vorwurf Stellung zu nehmen". Am Landesgericht Klagenfurt sorgte die Entscheidung des OLG für Verwunderung, man sprach von einer "reinen Formalentscheidung", die in der österreichischen Rechtsprechung einzigartig sei.

Der zweite Prozess, bei dem Scheuch wie schon beim ersten Mal vom ehemaligen Justizminister Dieter Böhmdorfer verteidigt wird, wird mit Spannung erwartet. Böhmdorfer hatte knapp vor der Verkündung des erstinstanzlichen Urteils namens seines Mandanten eine Diversion angeboten. Das hat Spekulationen genährt, ob sich Scheuch, der stets seine Unschuld beteuert hat, nun doch schuldig bekennt, um eben diese Diversion zu erreichen. Der FPK-Politiker hat derartige Gerüchte bis dato allerdings zurückgewiesen.

Ab 4. Juli steht auch ein zweiter Kärntner Parteichef vor dem Richter, und zwar ÖVP-Obmann Josef Martinz. Ihm wirft die Anklage Untreue vor, dabei geht es um die sechs Millionen Euro Honorar für den ebenfalls angeklagten Villacher Steuerberater Dietrich Birnbacher im Zusammenhang mit dem Verkauf der Hypo an die Bayerische Landesbank. Angeklagt sind auch noch die Vorstände der Kärntner Landesholding, Hans-Jörg Megymorez und Gert Xander. Richter Manfred Herrnhofer will das Verfahren bis Ende August abschließen.


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