Amok-Übung: Staat soll nun zahlen
Nach der verpatzten Amoklaufübung am Bezirksgericht Klagenfurt fordern nun sechs Mitarbeiter 73.500 Euro Entschädigung.

Foto © KLZ/TraussnigWeil sie bei der Übung 45 Minuten in Todesangst versetzt wurden, wollen sechs Mitarbeiter Geld
Die Amoklaufübung am Bezirksgericht Klagenfurt hat rechtliche Folgen: Sechs Justizmitarbeiter fordern von der Republik eine Entschädigung dafür, dass sie in Todesangst versetzt wurden. Das bestätigt Ulrich Leitner, Pressesprecher des dafür zuständigen Oberlandesgerichtes Graz. Laut Finanzprokuratur, dem Rechts-Vertreter des Staates, geht es um 73.500 Euro.
Wie berichtet, hatte die Polizei im Februar eine unangekündigte Übung am Gericht durchgeführt, die völlig aus dem Ruder lief. Mitarbeiter hörten plötzlich Schüsse im Amtsgebäude. Auf dem Gang lag eine leblose Frau, die offenbar einen Kopfschuss erlitten hatte.
Die ahnungslosen Justizbediensteten sperrten sich in Büros und fürchteten um ihr Leben. Sie wussten nicht, dass alles nur "gespielt" war. Eine Frau verkroch sich unter ihrem Schreibtisch, rief ihren Mann an und verabschiedete sich von ihm. Während des Telefonats hörte der Mann Schüsse im Hintergrund und wie an der Bürotüre seiner Gattin gerüttelt wurde. Das Fiasko dauerte 45 Minuten. Danach gab es Krisengipfel, bei denen Justiz und Polizei Fehler eingestanden. Einige Opfer brauchten psychologische Hilfe. "Diese Kosten übernehmen wir", so Leitner. Einigen ist das aber zu wenig - für eine Dreiviertelstunde Todesangst.
Justizministerium
"In einem Aufforderungsschreiben machen sechs Mitarbeiter insgesamt 73.500 Euro geltend", so Herbert Arzberger, der als leitender Prokuratur-Anwalt die Republik vertritt. Pro Opfer wären das 12.250 Euro. Ob das anerkannt wird, ist offen. "Die letzte Entscheidung trifft das Justizministerium", so Arzberger. "Von der Finanzprokuratur gibt es aber ein Gutachten dazu." Auch das Oberlandesgericht sei um Stellungnahme ersucht worden. "Wir sind erst dabei, diese auszuarbeiten", so Leitner. Deshalb könne er noch nichts sagen. Nur so viel: "Was passiert ist, tut uns leid." Und: Die Betroffenen bräuchten keine Befürchtungen haben, dass sie wegen ihrer finanziellen Forderungen nun Probleme mit dem Dienstgeber bekommen.
Der Anwalt der Opfer, Georg Schuchlenz, will ohne Rücksprache mit seinen Mandanten, keine Stellungnahme abgeben.














