Millionen-Streit: AK siegt gegen das Land
Die Landesregierung hat den Prozess gegen die Arbeiterkammer verloren. Gezahlt wird jetzt aber nicht - sondern weiter prozessiert.

Foto © EggenbergerObsiegte im Rechtsstreit mit der Landesregierung: AK-Präsident Günther Goach
Die Rechtslage war für Richterin Monika Repar-Rauter eindeutig: Eine Verhandlung brauchte sie und schon war der Millionen-Streit zwischen der Arbeiterkammer und dem Land Kärnten zugunsten der AK entschieden.
Zur Erinnerung: Seit 1981 zahlte die Landesregierung der Arbeiterkammer einen Zuschuss zu ihrer Konsumentenberatung. Immerhin werden in 50 Prozent der insgesamt 35.000 Beratungsfälle pro Jahr Personen beraten, die nicht AK-Mitglieder sind. Kostenlos, versteht sich.
Als die AK 2009 gegen die Kürzung der Pendlerpauschale demonstrierte, reagierte die Landesregierung prompt wie sonst selten und strich umgehend die 365.000-Euro-Subvention für den Konsumentenschutz. Rechtswidrig, wie nun vor dem Zivilgericht festgestellt wurde.
"Insgesamt müsste uns die Landesregierung nun gut eine Million Euro nachzahlen, schließlich geht es um die Beträge von drei Jahren", rechnet AK-Präsident Günther Goach vor.
Damit, dass das Geld gezahlt wird, rechnet Goach vorerst aber nicht. "Das Urteil liegt uns schriftlich noch nicht vor, aber wir werden die Frage sicher bis zum Obersten Gerichtshof prozessieren", sagt Albert Kreiner, zuständiger Jurist im Amt der Landesregierung.
Dass der Konsumentenschutz "großartiges leistet und wichtig für das Land ist", betont Kreiner ausdrücklich. Warum man dann nicht einen neuen Subventionsvertrag ausverhandelt? "Es geht hier um Rechtsfragen, die müssen wir klären."













