"Bazillus der Unkorrektheit"
Landespolitik-Ressortleiterin Antonia Gössinger schreibt in ihrer Kolumne "Salz & Pfeffer" über die Kärntner Parteien, die die dritthöchste Förderung bekommen und trotzdem Schulden haben. Das Gesetz wird einfach ignoriert.

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Dass der Landtag von der Landesregierung nicht ernst genommen wird, zeigt sich immer wieder an der spärlichen Präsenz der Regierungsmitglieder bei Landtagssitzungen. Zumindest von der Mehrheitsfraktion FPK wird der Landtag als bedeutungsloser Erfüllungsgehilfe angesehen, dessen Beschlüsse man ignorieren kann. Es wird außer Acht gelassen, dass nach der Verfassung der Landtag die bestimmende, gesetzgebende Körperschaft und die Regierung die exekutierende zu sein hat. So schmetterte Landeshauptmann Gerhard Dörfler die Forderung von SPÖ-Chef Peter Kaiser, er solle Sozialreferent Christian Ragger ins Ruder greifen, vom Tisch. "Etliche Beschlüsse und Resolutionen des Landtages finden keinen Niederschlag", fand Dörfler nichts dabei, dass sein Parteifreund Ragger ein seit über drei Jahren geltendes Gesetz nicht erfüllt.
Es geht um die Installierung eines weisungsungebundenen Pflegeanwaltes als Ansprechpartner für Heimbewohner und deren Angehörigen. Die Einrichtung dieser Instanz sieht das Kärntner Patienten- und Pflegeanwaltschaftsgesetz vor, das seit Feber 2009 in Kraft ist.
Der auf die Verfassung angelobte Landeshauptmann setzt ein Gesetz mit den zahllosen Willenskundgebungen des Landtages ("Die Landesregierung wird aufgefordert . . ."), die tatsächlich nie irgendwo einen Niederschlag finden, gleich.
Dörfler wurde von Bundespräsident Heinz Fischer angelobt. Dieser sprach am Samstag vom "Bazillus der Unkorrektheit", der die Politik erfasst hat und den es zu bekämpfen gilt. Ein rechtskräftiges Gesetz zu ignorieren, entspricht genau diesem Bild der Unkorrektheit.
Das Patienten- und Pflegeanwaltschaftsgesetz wurde einstimmig beschlossen. Ragger stimmte damals als Abgeordneter selbst mit. Auch er, von Zivilberuf Rechtsanwalt, hat sein Gelöbnis auf die Verfassung geleistet. Warum er das Gesetz nicht vollzieht und statt des Pflegeanwaltes nur einen Beirat einrichten will, erklärt er einerseits mit der Finanzlage des Landes ("Seit 2008 haben sich die budgetären Voraussetzungen massiv geändert"). Andererseits gibt er Patientenanwalt Erwin Kalbhenn die Schuld. Am Patientenanwalt scheitere es, ihm auch die Wahrung der Interessen der Pflegebedürftigen zuzuordnen. Mit der Ablehnung eines Pflegeanwaltes erweckt Ragger jedenfalls den Eindruck, eine unabhängige Prüfinstanz zu scheuen.
Der "Bazillus der Unkorrektheit" hat in der Landespolitik schon vielfach sein Unwesen getrieben. Man erinnere sich an den Parteienförderungsskandal, als nach der Landtagswahl 2009 alle vier Landtagsparteien in einer Nacht-und-Nebel-Aktion die Parteienförderung erhöht, die Klubförderung verdoppelt und eine Wahlkampfkostenrückerstattung beschlossen haben. Bei den Verhandlungen auf Bundesebene über das Transparenz-Paket zeigt sich jetzt im Vergleich mit den anderen Bundesländern, wie teuer die Selbstbedienung der Parteien kommt. Kärnten hat die dritthöchste Parteienförderung und ist neben Tirol das einzige Bundesland mit einer Wahlkampfkostenrückerstattung.
In Zahlen: Rund 9,3 Millionen Euro Partei- und Klubförderung werden in Kärnten jährlich ausgezahlt. Die Parteienförderung macht 21 Euro pro Wahlberechtigtem aus. Die FPK erhält 2,7 Millionen, die SPÖ 1,9 Millionen, die ÖVP 1,3 Millionen und die Grünen rund 800.000 Euro. Dazu kommt die Klubförderung, abhängig von der Anzahl der Landtagsabgeordneten.
Trotz des Füllhorns, das vom Land über den Parteien ausgegossen wird, sind sie schwer verschuldet. Der ORF Kärnten hat die Zahlen recherchiert. FPK und ÖVP haben jeweils mehr als zwei Millionen Euro Schulden, die SPÖ 480.000 Euro. Nur die Grünen haben laut Parteichef Frank Frey keine Schulden, sondern dank der Parteienförderung sogar "einen kleinen Finanzpolster".













