Lippitz will die Macht nicht teilen
Der ÖFB erklärte sich für Anfechtung der Wahl zum Kärntner Fußballchef für nicht zuständig. In der neu bestellten Sportkommission hat weiter der KFV die Mehrheit. Boss Werner Lippitz irrt sich.

Foto © GEPAKFV-Boss Werner Lippitz
"Es kann ja schon unser Rechtsausschuss feststellen, dass bei meiner Wahl etwas nicht in Ordnung war", tönte KFV-Boss Werner Lippitz. Da dürfte Kärntens Fußballchef seine Statuten nicht genau gelesen haben. Die besagen: Wenn es einen Streit zwischen einem Verein und dem Verband gibt, darf der Rechtsausschuss nicht tätig werden. Daher muss ein Schiedsgericht über die Anfechtung der Präsidenten-Wahl durch den ASK entscheiden. Lippitz wollte den ÖFB um Hilfe ersuchen. Doch der lehnte klar ab. "Wir sind dafür nicht zuständig. Das ist eine reine Kärntner Angelegenheit", erklärte der Chef der Rechtsabteilung des ÖFB, Thomas Hollerer.
Haftung mit Privatvermögen
Binnen sechs Monaten ab der Anfechtung muss ein Schiedsgericht einberufen werden. Das besteht aus drei Personen: einem KFV-Vertreter, einem ASK-Vertreter und einem Neutralen. Was nur die wenigsten wissen: Ist die Wahl ungültig, haften alle derzeit agierenden Personen im Vorstand mit ihrem Privatvermögen für getroffene Entscheidungen, da sie ja keine offizielle Funktion innehatten.
Was Lippitz von Demokratie hält, zeigte er bei der Bestellung der Sportkommission. In der sollten ursprünglich die Vereine die Mehrheit haben. Jetzt stehen fünf Klubvertretern sechs KFV-Männer gegenüber.
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