Streit um Glock-Millionen ohne Öffentlichkeit
Die Ex-Frau von Gaston Glock fordert Millionen-Anteil an Privatstiftung. Der Prozess fand hinter verschlossenen Türen statt, weil das "Familienleben erörtert wird".

Foto © RaunigAnwalt der Klägerin verdeckt sein Gesicht mit dem "Spiegel"
Landesgericht Klagenfurt, am Mittwoch um 9.30 Uhr. Geladene Emotionen im Verhandlungssaal 228: Helga Glock gegen Waffenproduzent Gaston Glock (82), ihren Ex-Mann. Es geht um das wahrscheinlich teuerste Aufteilungsverfahren nach einer Scheidung in der Geschichte Österreichs. Journalisten und Kameraleute warten auf die Glocks. Wer wird kommen?
Wie erwartet, blieben beide Parteien der Verhandlung fern und schickten ihre Anwälte. Die 75-jährige Klägerin wird vom Wiener Rechtsanwalt Wolfgang Vanis vertreten, die Glock-Privatstiftung vom renommierten Wiener Wirtschaftsanwalt Peter Csoklich. Aber nicht nur die Glocks scheuen die Öffentlichkeit. Auch ihre Anwälte tun es. Sie sind nicht nur schweigsam, sondern auch kamerascheu, verdecken sogar ihre Gesichter. In einer Sache sind sich dann aber sofort einig: Der Rosenkrieg um das Glock'sche Millionen-Vermögen hat die Öffentlichkeit nicht zu interessieren. Sofort nach Einlass in den Gerichtssaal beantragen sie den Ausschluss der Medien. Richter Gernot Kanduth genehmigte diesen mit folgender Begründung: "Dieser Schritt ist gerechtfertigt, weil Tatsachen des Familienlebens erörtert werden." Auch das Urteil wird deshalb geheim bleiben. Der Richter wird seine Entscheidung schriftlich zustellen. Den Verfahrensbeteiligten wurde weiters unter Strafandrohung verboten, Informationen aus dem Gerichtssaal nach außen zu tragen.
Gaston Glock hat sich im Juni 2011 nach 49 Ehejahren von seiner Frau Helga scheiden lassen, und eine um 52 Jahre jüngere Villacherin geheiratet. Jetzt fordert seine Ex-Frau Anteile an der Glock-Privatstiftung. Im Verfahren am Mittwoch geht es um einen Mindestanteil von 1,9 Millionen Euro. Aus Kostengründen wurden vorerst nur 70.000 Euro eingeklagt. Die drei gemeinsamen Kinder sind in den Rechtsstreit nicht involviert. Sie haben bereits Erbverzichte unterzeichnet.














