Polizist soll Strafgelder für sich kassiert haben
Gegen jenen Polizisten, der seine Kollegen bestohlen hat, gibt es noch weitere Verdachtsmomente. Das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung ermittelt. Der Mann wurde bereits suspendiert.

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Im Fall jenes Polizisten aus dem Bezirk Klagenfurt-Land, der Geld aus diversen Kassen seiner Dienststelle gestohlen hatte, übernahm jetzt das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung die Ermittlungen. Zu tun haben die Spezialisten genug: Denn der 49-Jährige steht nicht nur im Verdacht mehrere Diebstähle, sondern auch sogenannte "Amtsdelikte" begangenen zu haben.
Der Polizist soll Strafbeträge bar eingehoben, diese aber nicht auf der Dienststelle abgeführt haben. Einen Fall hat er mittlerweile zugegeben. Dabei wanderten 258 Euro in die eigene Tasche. "Weitere Ermittlungen dazu laufen noch", sagt Bezirkspolizeikommandant Johannes Dullnig.
Der Inspektor wurde mittlerweile auf Anordnung der Staatsanwaltschaft enthaftet und auf freiem Fuß angezeigt. "Gleichzeitig wurde er suspendiert", sagt Dullnig. Die Suspendierung hat zur Folge, dass der Beamte ab sofort nur noch zwei Drittel seines Grundgehaltes erhält. Außerdem wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet, das aber während des Verfahrens unterbrochen ist - so sieht es das Dienstrecht vor. "Wir hoffen natürlich, dass der Beamte entlassen wird. Denn einen Dieb braucht man bei der Polizei sicher nicht", stellt Dullnig klar.
Disziplinarstrafen
Die Entlassung stellt die schwerste Disziplinarstrafe dar. Der Beamte verliert automatisch sein Amt, wenn er wegen einer oder mehrerer mit Vorsatz begangener strafbaren Handlungen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird. Die bedingt verhängte Strafe muss dabei ein Jahr übersteigen, eine unbedingte Freiheitsstrafe sechs Monate. Eine Entlassung ist laut Polizeijurist Friedrich Hrast aber auch bei geringeren Strafen möglich, sogar bei einem Freispruch. Sie kann auch aus generalpräventiven Gründen erfolgen.














