Behörde prüft Uni-Schlacht
Der Wissenschaftsminister leitet ein Aufsichtsverfahren ein. Die Entscheidung über Die Absetzung von Klagenfurts Rektor Heinrich C. Mayr wurde verschoben.

Foto © EggenbergerVor einer Woche wurde klar, dass Klagenfurts Uni von einem beispiellosen Konflikt erschüttert wird
Überraschung im Konflikt zwischen dem UniversitätsRat und dem Rektor der Alpen-Adria-Universität. Bis Donnerstagabend schien alles klar: Der Uni-Rat wollte sich am Freitag erklären lassen, warum sich am Mittwoch nur zwei von 24 Mitgliedern des Uni-Senats für die Absetzung des Rektors Heinrich C. Mayr ausgesprochen haben. Diese Anhörung des Senats ist gesetzlich vorgeschrieben. Danach hätte der Uni-Rat seine Entscheidung fällen können.
Doch am Abend wurde bekannt, dass das Wissenschaftsministerium - für fast alle Beteiligten überraschend - ein aufsichtsbehördliches Verfahren eingeleitet hat. Mayr hatte das Ministerium ersucht, den Uni-Rat-Beschluss zu seiner Absetzung zu kippen. Das Verfahren hat aufschiebende Wirkung. Bis zur Entscheidung des Ministeriums bleibt Mayr also Rektor der Klagenfurter Uni.
Damit ist dem Uni-Rat der Hauptpunkt seiner heutigen Sitzung von der Tagesordnung verschwunden. Doch die Uni-Rat-Vorsitzende Herta Stockbauer gibt sich erfreut: "Durch das Verfahren hat der Universitäts-Rat jetzt Parteienstellung und wir können den Verunglimpfungen des Rektors entgegentreten. Bisher hatte das Ministerium ja nur Informationen des Rektors."
Mayr hatte am Montag voriger Woche beschlossen, die Absetzung zu bekämpfen: "Ich bin zu dem Ergebnis gekommen, dass es kein Schaden ist, wenn ich für die Universität arbeite." Laut APA sei ihm vorher nahegelegt worden, freiwillig zurückzutreten. Zur Kleinen Zeitung sagte er: "Soll ich etwa so tun, als ob ich krank wäre, wenn ich nicht krank bin?"
Der Konflikt dauert also an - und damit eine Gefahr, die viele Uni-Angehörige fürchten: dass der Ruf der Alpen-Adria-Universität leidet.
Features
Ursachen und Folgen
Grund. Ein klarer Absetzungsgrund ist für den voll informierten Uni-Senat nicht erkennbar. Im Kern geht es um Konflikte bei der Finanzierung des Freizeitzentrums.
Gehalt. Der Arbeitsvertrag eines Rektors endet mit der Abberufung. Gewönne er ein Gerichtsverfahren, was Jahre dauern kann, wird sein Gehalt nachgezahlt.











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