Mutter fuhr Sohn an: Zwei Jahre Haft
Eine 47-Jährige aus Villach rastete nach einem Streit aus. Schwer alkoholisiert fuhr sie mit ihrem Auto auf Mann und Sohn zu. Der Neunjährige wurde verletzt, die Mutter am Montag verurteilt.

Foto © Weichselbraun
Ein Kind, das sich verletzt, will normalerweise nur eines - zu seiner Mutter. Aber der neunjährige Manuel sagte als Erstes: "Bitte tut die Mama weg." Die "Mama" ist heuer im Mai mit dem Auto auf ihren Sohn und ihren Mann losgefahren. "Ohne zu bremsen und mit 1,47 Promille Alkohol im Blut", sagt Staatsanwältin Gabriele Lutschounig. Manuel erlitt Quetschungen.
Seine Mutter musste sich am Montag vor Richter Christian Liebhauser-Karl verantworten. Die 47-Jährige ist vom Alkohol gezeichnet. Sie zittert, sie weint und sie sagt: "Ich hatte an dem Tag so einen Hass. Deshalb bin ich auf die beiden zugerast. Ich wollte sie nur erschrecken, nicht verletzen."
Sie sei in einem Ausnahmezustand gewesen, betont ihr Anwalt Hans Gradischnig. "Die Frau hatte Streit mit ihrem Mann. Zudem bekam sie dauernd Druck vom Jugendamt. Sie war außer sich, weil sie dachte, man wolle ihr das Kind wegnehmen." Als Mann und Sohn nach dem Streit die Wohnung verließen, folgte ihnen die Angeklagte und setzte sich hinter das Steuer. "Sie setzten ihr Auto als Waffe ein", sagt der Richter. "Was wollten Sie damit erreichen?" "Ich wollte meine Familie nicht umbringen", erklärt die Frau. "Ich liebe sie ja." Ehemann und Tochter sind extra zum Prozess gekommen.
"Meine Klientin wollte noch bremsen", sagte Anwalt Gradischnig. Aber mit 1,47 Promille war das nicht möglich. "Ich habe dann das Auto extra vom Bub weggelenkt", sagt die Frau. Ungebremst krachte sie gegen eine Mauer. Als die Rettung kam um ihren verletzen Sohn zu versorgen, ging sie den Sanitätern an die Gurgel. "Es ist schwer nachzuvollziehen, warum eine Mutter die Helfer daran hindern will, ihr Kind zu versorgen", sagt der Richter. Ein Sanitäter schildert: "Das Kind war nicht zu beruhigen und schrie die ganze Zeit nur: Bitte, tut die Mama weg."
Für einige Zeit wird sie jetzt tatsächlich weg sein: Zwei Jahre Haft unbedingt und Einweisung in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher, lautet das (nicht rechtskräftige) Urteil.














