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Zuletzt aktualisiert: 23.11.2011 um 21:15 UhrKommentare

Uni-Rat will Rektor "abschießen"

Krieg zwischen höchsten Uni-Organen: Der Uni-Rat will Uni-Rektor Heinrich C. Mayr absetzen. Wer wissen will, warum, muss sich mindestens bis Mittwoch gedulden. Der Rektor will eine Prüfung durch das Ministerium.

Der Rektor der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt: Heinrich C. Mayr

Foto © Universität Klagenfurt/MaurerDer Rektor der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt: Heinrich C. Mayr

Dafür, dass es um seinen Rauswurf als Rektor der Alpen-Adria-Universität geht, ist Heinrich C. Mayr erstaunlich gut gelaunt. "Wenn ich einmal zu einem Entschluss gekommen bin, fühle ich mich entspannt." Die Entscheidung traf er Montag, und sie lautet: Nicht leise zurücktreten, sondern kämpfen!

Am Sonntag hatten die anwesenden sechs von sieben Uniratsmitgliedern in einer außerordentlichen Sitzung einstimmig beschlossen, Mayr abzuberufen. Die Begründung für den drastischen und einmaligen Schritt wirkt merkwürdig blass: "Wegen Aktivitäten des Rektors im Rahmen der Campus-Erweiterung."

Mehr will Unirat-Vorsitzende und BKS-Vorstandsmitglied Herta Stockbauer nicht sagen, "weil ich der Verschwiegenheitspflicht unterliege, wie der Rektor übrigens auch". Deshalb bestätigt sie nicht einmal den Rektor-Abberufungsbeschluss. Wann will sie denn Genaueres mitteilen? Die Antwort macht sie zu einer Meisterin des Konjunktivs: "Wenn es diesen Beschluss wirklich gäbe, und der Universitätssenat, der dann angehört werden müsste, mich zu seiner Sitzung am nächsten Mittwoch einlüde, würde ich selbstverständlich Auskunft geben. Das wäre kein Glanzstück - für beide Seiten!" Welche beiden Seiten? Doch da ist die knappe Auskunftsbereitschaft wieder erloschen.

Rektor wehrt sich

Der Noch- oder Doch-noch-länger-Rektor Mayr wehrt sich gegen die Absetzung. In einem ersten Schritt hat er alle Uni-Angehörigen per E-Mail von den Unirat-Absichten informiert. Zweitens hat er im Wissenschaftsministerium ein "aufsichtsratsbehördliches Verfahren" gegen den Unirat-Beschluss beantragt. Kassiert das Ministerium den Beschluss, bleibt Mayr Rektor. Wird das Verfahren eingeleitet, hat das aufschiebende Wirkung. Tut das Ministerium nichts gegen die Abberufung, kann der Unirat Mayr - nach Anhörung des Senats - mit Zweidrittelmehrheit absetzen.

Weiß der 63-Jährige wenigstens selbst, warum ihn der Unirat loswerden will? "Nicht wirklich!" Was ist mit der "Campus-Erweiterung"? Mayr hat ein großes Areal zwischen Universitätsstraße und Lendkanal für den Campusausbau mit "lockerer Bebauung, Freizeiteinrichtungen und Uni-Wohnheimen" gesichert. Der Unirat hat früher beschlossen, dass die Uni dort nicht investieren soll. Mayr hat investiert, allerdings mit Drittmitteln und Förderungen außerhalb des Globalbudgets. "Über die kann der Universitätsrat nicht bestimmen", so Mayr.

Doch ob das tatsächlich die Konfliktursache ist und ob Mayrs Auslegung stimmt, will das Ministerium prüfen. Einige Beobachter vermuten auch einen Immobilienstreit im Hintergrund. Mayr berichtet, was ihm ein Kärntner Bauexperte gesagt hat: "Dieser Manager hat den früheren Rektor Günther Hödl gefragt, warum er das fragliche Gelände nicht für die Uni sichert. Hödl soll geantwortet haben: ,Das fass' ich nicht an!'"


Wo der Universitätsrat ansetzt

Universitätsgesetz, § 23,5: Die Rektorin oder der Rektor kann vom Universitätsrat wegen einer schweren Pflichtverletzung, einer strafgerichtlichen Verurteilung, wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung oder wegen eines begründeten Vertrauensverlusts von der Funktion abberufen werden. Die Abberufung kann auf Antrag des Senats oder von Amts wegen durch den Universitätsrat erfolgen. Im ersten Fall ist in beiden Organen jeweils die einfache Mehrheit aller Mitglieder nötig; im zweiten Fall bedarf der Beschluss im Universitätsrat der Zweidrittelmehrheit aller Mitglieder, der Senat ist anzuhören. Mit der Wirksamkeit der Abberufung endet das Arbeitsverhältnis als Rektorin oder als Rektor zur Universität.

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