Bandenmitglied zu vier Jahren Gefängnis verurteilt
Eine "Boxer-Bande" terrorisierte jahrelang Villacher Drogensüchtige. Nun zeigte sich ein Bandenmitglied, ein 23-jähriger Tschetschene, geständig und muss für vier Jahre ins Gefängnis. Das Urteil nicht rechtskräftig.

Foto © WeichselbraunNach fünf Monaten U-Haft musste der Boxer vor Gericht einen K.o.-Schlag einstecken
"Es tut mir sehr leid, dass ich so mit euch umgegangen bin. Ich entschuldige mich für alles!" Ein 23-jähriger russischer Staatsbürger zeigte am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt seinen Opfern gegenüber späte Reue. Davor hatte der Arbeitslose, der in Villach lebte und sich selbst als "Berufsboxer" bezeichnet, jahrelang die Fäuste sprechen lassen. Als Mitglied der "Boxer-Bande" hat er von 2007 bis 2010 junge Männer aus dem Villacher Drogenmilieu erpresst, beraubt und geschlagen.
Sieben seiner Kollegen wurden schon im Mai, noch nicht rechtskräftig, zu teils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Der Anführer der Tschetschenen-Bande erhielt fünf Jahre unbedingt.
Die Staatsanwaltschaft warf dem 23-Jährigen in einer langen Anklageschrift unter anderem schwere Erpressung, Nötigung, Raub, Freiheitsentzug und Körperverletzung vor. "Er hat seinen Opfern Geld, Wertgegenstände und Marihuana weggenommen und öfters zugeschlagen", so Staatsanwältin Michaela Höller. Der Angeklagte zeigte sich zu einem Großteil der ihm zu Last gelegten Taten geständig - seine Drogensucht sei schuld gewesen. "Alles, was mich interessiert hat, waren Drogen", so der Vater eines zweieinhalb Jahre alten Kindes, der Ende 2010 zu seiner Lebensgefährtin nach Mannheim zog und ein neues Leben beginnen wollte. "Er will eine Drogentherapie machen und für sich eine Perspektive schaffen", sagte Verteidiger Dieter Kaschitz.
Der Schöffensenat verurteilte den Angeklagten jedoch zu vier Jahren unbedingter Freiheitsstrafe. "Sie haben mit ihren Kollegen mafiaähnliche Strukturen aufgebaut", hielt Richter Uwe Dumpelnik dem mehrfach vorbestraften Mann vor, der nach einer bedingten Haftentlassung weitere Delikte begangen hatte. Staatsanwaltschaft und Verteidigung erbaten sich Bedenkzeit, das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.













