Sandler sollen Neuen Platz räumen
Die FPK plant ein Alkoholverbot für den Neuen und Alten Platz, um randalierende Obdachlose zu vertreiben. Das Verbot könnte bereits im nächsten Gemeinderat im September beschlossen werden.

Foto © Elisabeth Peutz
Sie sitzen zusammen, trinken Bier oder Schnaps und haben ihre Diskussionen - oft lautstark - und nicht selten lassen sie auch die Fäuste sprechen. Die Rede ist von einer Gruppe Obdachloser, die sich seit einigen Wochen am Neuen Platz eingerichtet hat. Viele Klagenfurter fühlen sich von den pöbelnden und angetrunkenen Sandlern gestört und beschweren sich in der Portiersloge des Rathauses.
Erst letzte Woche kam es am Rande des Töpfermarktes zu Handgreiflichkeiten, an denen rund 15 Personen beteiligt waren und denen die Polizei ein Ende bereiten musste. Nun ist für die Klagenfurter FPK das Maß voll. Der Gemeinderat und FPK-Klubobmann Gerhard Reinisch setzt sich nun für ein generelles Alkoholverbot am Neuen und Alten Platz ein, um die Obdachlosen von dort fernzuhalten.
Ab September
"Wir könnten das Verbot schon im nächsten Gemeinderat, also spätestens im September, beschließen", sagt Reinisch. Es handle sich dabei um eine Ergänzung einer bestehenden Verordnung, die bereits jetzt den Alkoholkonsum in Klagenfurter Parks und Friedhöfen untersagt. Stadtpolizeikommandant Eugen Schluga bestätigt, dass sich die Beschwerden der Bevölkerung über die Sandler am Neuen Platz in den letzten Wochen gehäuft haben. "Wir müssen mindestens zwei Mal am Tag dort vorbei fahren", so Schluga. Einfach seien diese Einsätze nicht. Ein Mann aus dieser Gruppe habe einen Hund und die Exekutivbeamten könnten nie sicher sein, ob er das Tier nicht auf sie hetzen werde.
"Grundsätzlich begrüße ich die Verordnung, wenn ich auch glaube, dass sich das Problem damit nicht lösen lässt", sagt der Stadtpolizeikommandant. Seiner Meinung nach werden die Sandler nur an einen anderen Ort weiterziehen.
Features
Die Verordnung
Alt. 2007 beschlossen, untersagt Alkoholkonsum in den Parkanlagen innerhalb der Ringe und vor dem Friedhof St. Ruprecht. Strafe bis zu 218 Euro.
Neu. Das Verbot soll auch für Neuen und Alten Platz gelten.













