Frau wollte Prozess in Slowenisch
Heimatdienst zog Klage gegen Kärntnerin zurück, nachdem sie eine zweisprachige Verhandlung gefordert hatte. Der Fall ging bis zum Oberlandesgericht Graz.

Foto © WeichselbraunAnwalt Rudolf Vouk wandte sich an die zweite Instanz. Erstrichter lehnte seine Forderung ab
Nicht nur zweisprachige Ortstafeln, auch zweisprachige Prozesse bereiten Juristen Kopfzerbrechen: Eine Kärntner Slowenin hatte am Landesgericht Klagenfurt einen Prozess in slowenischer Sprache gefordert. Weil der Richter das ablehnte, wandte sich die Betroffene an das Oberlandesgericht Graz - allerdings ohne Erfolg.
Begonnen hat der Fall so: Der Kärntner Heimatdienst (KHD) klagte Angelika Mlinar, die Ex-Generalsekretärin des Rates der Kärntner Slowenen, auf Rufschädigung. Denn sie hatte gesagt, der KHD habe "das Ziel die Volksgruppe zu vernichten". Der KHD wollte einen Widerruf. Mlinar bekam die Klage zugestellt. Sie antwortete auf Slowenisch. Doch Zivilrichter Wilhelm Waldner wies das slowenischsprachige Schreiben zurück, mit dem Hinweis, Amtssprache sei Deutsch.
Dolmetscher
Daraufhin kam das Schreiben noch einmal zu Gericht. Diesmal in Deutsch und in Slowenisch. Mlinar forderte, dass die Verhandlung zwischen ihr und dem KHD in slowenischer Sprache geführt wird. "Meine Mandantin hat ein Recht darauf", sagt Anwalt Rudolf Vouk und legte Beschwerde beim Oberlandesgericht Graz ein. Mit dem Ziel, slowenisch verhandeln zu dürfen beziehungsweise einen Gerichts-Dolmetscher zu bekommen.
Ein Prozess in slowenischer Sprache? Ne! Da zog der KHD die Klage lieber zurück. Offizielle Begründung: "Mlinar ist nicht mehr Generalsekretärin und daher haben ihre Aussagen kein Gewicht mehr." Inoffiziell wurde die Klage aber wohl auch zurückgezogen, um eine richtungsweisende Entscheidung der zweiten Instanz zu verhindern. Denn es wäre ja wirklich seltsam, wenn ausgerechnet ein KHD-Prozess Auslöser für ein Urteil wäre, wonach am Landesgericht Klagenfurt künftig auf Wunsch immer slowenisch verhandelt werden muss. Das glaubt Vouk nämlich. Er sagt: "Jedem steht ein Prozess in slowenischer Sprache zu. Nicht nur jenen Bürgern, die aus Bezirken mit zweisprachigen Gerichtsstandorten stammen."
Wie auch immer: Nachdem der KHD-Prozess geplatzt war, forderte Vouk Kostenersatz für seine Mandantin. Unter anderem wollte er auch Geld für die slowenischen Schreiben. Der Kostenersatz für diese Schriftstücke wurde jedoch nicht gewährt. "Sie dienen nicht der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung", argumentierte das Erstgericht.
Vouk wandte sich erneut an das Oberlandesgericht Graz. Wieder vergebens: Es sei kein Rechtsmittel zulässig, verkündeten die Richter. Vouk: "Es hieß, ich hätte den Kostenbestimmungsantrag zu spät gemacht."
Features
Zweisprachig
Laut Richter Waldner gibt es "Gerichtssprache Slowenisch nur in Eisenkappel, Ferlach und Bleiburg. Für jene Bürger, die dort ihren Wohnsitz haben, wird auch am Landesgericht Klagenfurt in Slowenisch verhandelt." Vouk fordert dieses Recht auch für alle anderen und stützt sich dabei auf ein Urteil aus Südtirol.














