Ein Jahr Haft für Bestellsüchtige
Online Waren bestellt, aber nicht bezahlt haben soll ein Kärntner Pärchen im vergangenen Jahr. Deswegen stehen sie heute vor Gericht.

Foto © Kleine Zeitung/Jürgen Fuchs (Symbolbild)
Vom Internetshopping ins Gefängnis: Eine Klagenfurterin und ein Klagenfurter wurden gestern am Landesgericht zu jeweils einem Jahr Haft verurteilt, weil sie in großem Stil Elektrogeräte bestellt, dafür aber nie bezahlt haben. "Auch wenn die Schadenssumme kein Millionenbetrag ist: An der Haftstrafe führt kein Weg vorbei. Die zwölf Monate sind das gesetzliche Mindestmaß", begründete Richterin Sabine Roßmann das Urteil.
Überblick verloren
"Es kamen so viele Packerln, ich verlor den Überblick", sagte die angeklagte Frau - bereits sechsfach vorbestraft. Sie macht jetzt eine Therapie gegen ihre Bestellsucht. Ihr neunfach vorbestrafter Freund bestellte die Waren, um sie weiterzuverkaufen. "Gewerbsmäßiger Betrug" lautete deshalb die Anklage. Das Pärchen nahm das Urteil von Schöffensenat und Richterin an.













