Leiter der Umweltabteilung freigesprochen
Der Leiter der Umweltabteilung der Kärntner Landesregierung ist am Donnerstag vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs freigesprochen worden. Richterin Patrizia Weran begründete die Entscheidung damit, dass keine Schädigungsabsicht erkennbar gewesen sei.

Foto © APABeamter soll erhöhte Feinstaubwerte nicht gemeldet haben
Eine kurze SMS hätte dem Leiter der Landes-Umweltabteilung, Harald Tschabuschnig, viel Ärger ersparen können: "Überschreitung der Feinstaubwerte, Straßensperre ab morgen 7 Uhr" - diesen Text hätte er im Jänner 2009 seinem Kollegen von der Straßenbauabteilung, Volker Bidmon, schicken müssen. Weil an der Völkermarkter Straße an fünf Tagen in Folge Überschreitungen bei der Feinstaubkonzentration gemessen wurden, hätte die Straße abschnittsweise gesperrt werden müssen.
Wurde sie aber nicht, was einen Klagenfurter dazu veranlasste, Tschabuschnig bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft anzuzeigen. Aus der Anzeige machten die Wiener Staatsanwälte eine Anklage, die gestern am Landesgericht Klagenfurt verhandelt wurde. Im Zentrum stand die Frage, ob Tschabuschnig durch die unterlassene Informationsweitergabe Amtsmissbrauch begangen hatte.
Feinstaubbelastung
Der Abteilungsleiter plädierte auf nicht schuldig, mit der Begründung, dass die Straßensperre mehr Schaden als Nutzen angerichtet hätte. "Der Verkehr und damit die Feinstaubbelastung hätte sich in die umliegenden Wohnanlagen verlagert." Das belege auch eine Studie der TU Graz. Außerdem wäre die betreffende Verordnung ohnehin schon kurz vor der Aufhebung gestanden. "Die Aufhebung war unterschriftsreif. Aber der politisch Zuständige, Landeshauptmann Gerhard Dörfler, wollte auch die Sperre der Burggasse kippen. Die ist jedoch eine wirkungsvolle Maßnahme, für die habe ich gekämpft", sagte Tschabuschnig.
Das ändere nichts daran, dass er sich über die geltende Rechtslage hinweggesetzt habe, argumentierte Staatsanwalt Helmut Jamnig in seinem Schlussplädoyer. Er bezweifelte auch, dass eine interne Wettervorhersage ausreichend war, die Straßensperre wegen Aussicht auf baldigen Wetterumschwung verwerfen zu können. Für diese Frage lud der Staatsanwalt sogar den Wetterexperten Franz Stockinger. Der allerdings billigte den Landesbeamten durchaus zu, so eine Prognose anzustellen.
Für den Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Patrizia Weran war die Sache nach kurzer Beratung klar: Tschabuschnig habe zwar wissentlich seine Befugnisse missbraucht. Es könne ihm aber keine Schädigungsabsicht nachgewiesen werden. "Wir gehen davon aus, dass die Straßensperre die Luftsituation verschlechtert hätte" - Freispruch. Staatsanwalt Jamnig legte Nichtigkeitsbeschwerde ein, der Fall wandert somit an den Obersten Gerichtshof.










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