Neun Einsprüche zu Gaskraftwerk
Positiver Bescheid des Landes zum Kraftwerk in Klagenfurt beeinsprucht. Bundesumweltsenat am Zug. Seine Entscheidung dauert bis zu einem Jahr.
Was in den vergangenen Jahren Kärntner Behörden, Rechtsanwälte und Bürgerinitiativen beschäftigte, fällt nun in die Zuständigkeit des Bundesumweltsenats: die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zum geplanten Gasdampfkraftwerk im Osten von Klagenfurt. Nach dem positiven Bescheid des Landes wurden laut Leo Murer (Büroleiter der zuständigen Landesrätin Beate Prettner) neun Einsprüche eingereicht.
Hunderte Seiten - vom Bescheid über zahlreiche Stellungnahmen - werden nun in Wien bearbeitet. Bis zu einer Entscheidung kann ein ganzes Jahr vergehen. "Wir hoffen natürlich, dass der positive UVP-Bescheid des Landes in absehbarer Zeit behandelt wird", so Harald Raffer, Sprecher der Stadtwerke und der Errichtergesellschaft.
Einspruch erhoben haben nicht nur die Kraftwerksgegner, auch die Betreibergesellschaft selbst. "Es gibt verschiedene Auflagen, deren Sinnhaftigkeit nicht ganz klar ist", so Raffer. Zum Beispiel betreffe dies Auflagen im Fachbereich Naturschutz.
Gestern hatten die Bürgerinitiativen gegen das Kraftwerk Gelegenheit, Bernhard Raschauer (ihn hat Prettner wie berichtet zurate gezogen, nachdem sich die Abteilung intern uneinig war) zu seiner Stellungnahme zu befragen. "Ich wurde in vier Fragen um Rat gebeten, ob Frau Prettner den positiven Bescheid unterschreiben soll", so Raschauer. Diese Fragen haben die Bereiche Luft-Ausbreitung Klima, Luft-Immission, Umweltmedizin und unabhängig davon das Landschaftsbild betroffen: "Ich bin kein Obergutachter, sondern ich habe die Plausibilität der Fachbereichsgutachten geprüft und bin zum Schluss gekommen, dass dem Verfahren kein weiteres Gutachten hinzuzufügen ist."










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